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Wenn jetzt aus verschiedenen Gründen jemand anders einen 3,49 t LKW fahren muss, muss dann jeder Mitarbeiter (Fahrer) eine Fahrerkarte haben?

KomNet Dialog 23287

Stand: 09.03.2015

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Wir haben einen neuen LKW (3,49 t) erworben. Dieser hat aufgrund einer Anhängerkupplung einen digitalen Fahrtenschreiber verbaut. Unser normalerweise dafür vorgesehner Fahrer hat eine Fahrerkarte. Wenn jetzt aber aus verschiedenen Gründen jemand anders fahren muss (eher selten), muss dann jeder Mitarbeiter eine Fahrerkarte haben, oder darf man in diesem seltenen Fall auch den manuellen Ausdruck machen? Wir bewegen uns diesbezüglich auch nur im Umkreis von 150 km.

Antwort:

Wenn in einem Fahrzeug größer als 2,8 t zulässige Gesammtmasse ein Kontrollgerät verbaut ist, ist das Kontollgerät zu benutzen.

Alle Fahrer benötigen eine Fahrerkarte.

Ausgenommen sind nur Fahrten, die unter die Ausnahmen des § 1 oder § 18 Fahrpersonalverordnung - FPersV - fallen.
Siehe hierzu auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften" im Straßenverkehr auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr - BAG.