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Ist es zulässig, auf geschlossenen Betriebsgeländen mit Pförtner die Funktion "Out of Scope" zu nutzen?

KomNet Dialog 24454

Stand: 04.08.2015

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

In meinem Beruf als Werkstattmeister einer LKW-Werkstatt werde ich immer wieder nach Informationen zum digitalen Fahrtschreiber gefragt. Speziell geht es dabei um die Frage der Funktion "OUT OF SCOPE". Ist es zulässig, auf geschlossenen Betriebsgeländen mit Pförtner diese Funktion zu benutzen?

Antwort:

Wenn ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenverkehr auf ein abgeschlossenes Betriebsgelände (Pförtner , Schranke, Rolltor ) fährt und es später auch wieder verlässt, darf diese Buchung nicht genutzt werden (siehe Art. 4 a VO (EG ) 561/2006). Darf der Fahrer auf einem Betriebsgelände selbst nicht tätig werden, ist die Fahrerkarte zu entnehmen "out" zu buchen, aber vor Verlassen des Geländes die Karte zu stecken und manuell die Tätigkeit auf seine Fahrerkarte zu buchen, die er in der Zwischenzeit abgeleistet hat. Nur im Rahmen eines Dauereinsatzes von Fahrzeugen auf abgeschlossenen Betriebsgeländen ist eine "OUT - Buchung" zulässig.

Beispiel:
Anfahrt montags über öffentliche Straßen auf ein abgeschlossenes Betriebsgelände und dort ganztägige Aufzeichnung aller Tätigkeiten; dienstags bis donnerstags "out-Buchung"; freitags ganztägige Aufzeichnung aller Tätigkeiten, wenn die Rückfahrt zum Betriebssitz erfolgt.

Grundsätzlich ist die "out-Buchung" für einen Fahrer, der ein abgeschlossenes Betriebsgelände befährt und dort selber Tätigkeiten durchführen muss, unzweckmäßig, da er vor dem Verlassen dieses Geländes verpflichtet ist, alle abgeleisteten Tätigkeiten manuell nach zu buchen.