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Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr als 1 ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur zulässig, wenn die Ausnahmetatbestände des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG erfüllt werden und die Arbeiten nicht an Werktagen erledigt werden können. Die Erfassung der Messeaufträge in der Firmenzentrale kann u. E. an den auf dem Sonntag folgenden Werktagen erledigt werden. Die Arbeiten in der Betriebszentrale wären somit nicht genehmigungsfähig.Sollte unsere Annahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 24732
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung über 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Höchstmasse gemäß Fahrpersonalverordnung - FPersVin Form von handschriftlichen Aufzeichnungen durch sogenannte Tageskontrollblätter.Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Höchstmasse ist der Einbau von EG-Kontrollgeräten und die Nutzung ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
Die Fahrpersonalverordnung betrifft Fahrer- von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie- von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
nicht beschäftigt werden."Von diesem grundsätzlichen Verbot sind allerdings Ausnahmen möglich, die unter dem § 10 ArbZG aufgeführt sind. Die unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten sind an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Ohne nähere Kenntnisse über die Art der an Christi Himmelfahrt und Fronleichnam vorgesehenen Arbeiten und die näheren ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 4291
Der § 5 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz findet bezüglich der Reduzierung der Ruhezeit hier keine Anwendung. Der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz sagt zu der Reduzierung der Ruhezeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 aus, dasseine Reduzierung der Ruhezeit auf Minimal 9 Stunden zulässig ist, eine weitere Veränderung der Ruhezeit des § 5 Abs.1 jedoch nicht zugelassen ist.Dementsprechend findet eine weitere Reduzierung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 26234
. hinaus gearbeitet werden.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung von der zulässigen Arbeitszeit erfordern, mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder in gewissen Abständen auf, können sie nicht als außergewöhnlich und unvermeidbar angesehen werden. Die Tourenplanung Ihres Unternehmens ist offensichtlich fehlerhaft. Hier liegt eine fehlerhafte Disposition und damit ein Organisationsmangel ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
- und Feiertage gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist aber nach dem ArbZG auch eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen zulässig.Wir gehen davon aus, dass die Ersthelferausbildung am Samstag stattfindet. Wie zuvor ausgeführt, ist dieses zulässig, da der Samstag als regulärer Werktag gilt.Der Arbeitgeber muss hierbei aber beachten, dass die gemäß ArbZG ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
Uns sind keine Vorschriften bekannt, die gelegentliche Schweißarbeiten auf einem Asphaltboden verbieten würden. Im Einzelfall muss dies jedoch der Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich entscheiden.Die Berufsgenossenschaften bieten auf der Seite www.dguv.de/publikationen unter dem Stichwort "Schweißen" umfangreiche Informationen an.Die Frage, ob bzw. i ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 26065
auszugleichen ist, dass die Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden kalendertäglich nicht überschreitet.Es ist insofern nicht zulässig, z. B. am Mittwoch je sechs Stunden bei Arbeitgeber 1 und 2 zu arbeiten, da dann die maximal zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden an diesem Werktag um zwei Stunden überschritten werden würde (bußgeldbewährt nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG).Die zulässige Arbeitszeit berechnet ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
Sonntagsarbeit ist gemäß § 10(1) Nr. 10 Arbeitszeitgesetz - ArbZG in Verkehrsbetrieben auch ohne besondere Anzeige oder Ausnahmegenehmigung zulässig, sofern diese Arbeit nicht auch an einem Werktag vorgenommen werden kann. Hierzu zählt auch die Versorgung und Abfertigung von Schiffen. Damit ist auch die Anlieferung von Tiefkühlkost an einem Sonntag statthaft, wenn das Schiff planmäßig noch ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3569
die Karte zu stecken und manuell die Tätigkeit auf seine Fahrerkarte zu buchen, die er in der Zwischenzeit abgeleistet hat. Nur im Rahmen eines Dauereinsatzes von Fahrzeugen auf abgeschlossenen Betriebsgeländen ist eine "OUT - Buchung" zulässig. Beispiel: Anfahrt montags über öffentliche Straßen auf ein abgeschlossenes Betriebsgelände und dort ganztägige Aufzeichnung aller Tätigkeiten; dienstags ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24454
als zulässig angesehen werden. Nach dieser Vorschrift darf bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, von verschiedenen gesetzlichen Vorschriften (auch von der höchstzulässigen Arbeitszeit nach § 3 ArbZG) abgewichen werden. Voraussetzung für die Anwendung ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
. Dazu sind auch After-Work-Meetings zu zählen. Da auf die zulässige Gestaltung der Arbeitszeiten bei Messen und den dazugehörenden Nebenarbeiten viele Faktoren wie z.B. Anzahl, Dauer, Häufigkeit Einfluss nehmen, empfehlen wir, die Fragestellung direkt mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu erörtern. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1657
Die Fahrpersonalverordnung - FahrpersV gilt grundsätzlich für Fahrer 1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
lediglich VOR Sonntag 24:00 Uhr beginnen muss, um sie noch der vorigen (dritten) Woche zuzuordnen, ist es auch möglich, den Ausgleich am Fr+Sa zu nehmen und die reguläre Wochenruhezeit am Sonntag und Montag. Die in der Fragestellung formulierte Konstellation ist also zulässig. ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43337
Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes ( Fahrpersonalverordnung-FPersV) gilt für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen beträgt usw. Der Begriff Fahrer ist in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 definiert. "Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug ...
Stand: 09.09.2014
Dialog: 21921
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthält für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.In den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ) werden daher Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279