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Ist bei gelegentlichen Schweißarbeiten in einem Carport Asphaltboden zulässig? Wie lange sind ggf. Brandwachen erforderlich?

KomNet Dialog 26065

Stand: 01.03.2018

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sicheres Verhalten / Erkennen von Gefährdungen > Sonstige Gefährdungen und Verhaltensmaßregeln

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Frage:

Ist bei gelegentlichen Schweißarbeiten in einem Carport Asphaltboden zulässig, wenn sichergestellt ist, dass sich im Umkreis keine Fahrzeuge oder andere brennbaren Materialien befinden? Wie lange sind ggf. Brandwachen erforderlich?

Antwort:

Uns sind keine Vorschriften bekannt, die gelegentliche Schweißarbeiten auf einem Asphaltboden verbieten würden. Im Einzelfall muss dies jedoch der Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich entscheiden.


Die Berufsgenossenschaften bieten auf der Seite www.dguv.de/publikationen unter dem Stichwort "Schweißen" umfangreiche Informationen an.


Die Frage, ob bzw. inwieweit bei diesen Arbeiten Brandwachen erforderlich sind, kann ohne spezifische Ortskenntnisse nicht beantwortet werden. Hier sollte im Zweifelsfall die örtliche Feuerwehr befragt werden. Aufgrund des Asphaltbodens ist bei üblichen Schweißarbeiten u. E. nach, keine besondere Brandwache erforderlich. Es müssen aber auch die anderen Gefährdungen, z. B. durch Funkenflug, betrachtet werden. Wenn Brandgefährdungen nicht ausgeschlossen werden können, muss während der Arbeiten eine Person als Brandwache mit Löschmittel bereitgestellt werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Gefahrenzone gründlich auf Brand, Rauch oder Brandgeruch zu untersuchen. Je nach Lage und Gefahr ist diese Untersuchung während eine Zeitraums von bis zu 24 Stunden mehrmals zu wiederholen.


Auf die DGUV Information 205-002 "Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten" weisen wir in diesem Zusammenhang hin. Sie erhalten das berufsgenossenschaftliche Regelwerk über die Seite www.dguv.de/publikationen