Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Darf in einem Unternehmen, das Schiffsbesatzungen mit Lebensmitteln beliefert, an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden?

KomNet Dialog 3569

Stand: 15.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

Favorit

Frage:

Dürfen die Arbeitnehmer eines Transportunternehmens, das Schiffe zur Verpflegung der Besatzung mit Tiefkühlkost und anderen Gütern in Norddeutschland beliefert, auch an Sonn- und Feiertagen diese Arbeiten ausführen? Gibt es spezielle Regelungen in einzelnen Bundesländern?

Antwort:

Sonntagsarbeit ist gemäß § 10(1) Nr. 10 Arbeitszeitgesetz - ArbZG in Verkehrsbetrieben auch ohne besondere Anzeige oder Ausnahmegenehmigung zulässig, sofern diese Arbeit nicht auch an einem Werktag vorgenommen werden kann. Hierzu zählt auch die Versorgung und Abfertigung von Schiffen. Damit ist auch die Anlieferung von Tiefkühlkost an einem Sonntag statthaft, wenn das Schiff planmäßig noch am Sonntag wieder den Hafen verläßt, also eine Anlieferung nicht wegen längerer Liegezeit noch am folgenden Werktag erfolgen kann.

In den Bundesländern gibt es hierzu keine verschiedenen Regelungen.