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Die Ausstellung einer Fahrerkarte kann bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt) beantragt werden. Die Anforderungen für die Ausstellung einer Fahrerkarte in Deutschland sind in § 5 der Fahrpersonalverordnung geregelt.Antragsberechtigt sind danach Personen, die ...» ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ...
Stand: 15.09.2022
Dialog: 3734
ein- und auszulagern. Es kann auch zur Kommissionierung oder zur Durchführung ähnlicher Funktionen dienen. Zum Regalbediengerät gehören auch Umsetzeinrichtungen für den Gassenwechsel. Die Steuerung der Geräte darf manuell bis vollautomatisch erfolgen. Im Gegensatz zu den Regalbediengeräten können Regalflurförderzeuge frei verfahren."Hinweis:Auf die Publikationen zum Thema Regalbediengeräte möchten wir hinweisen. ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 43719
erforderlich.Die sogenannte Handwerkerregelung der Fahrpersonalverordnung - FPersV ist dann anzuwenden, wenn Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen durchgeführt werden, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt.Die Fahrtätigkeit darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.Die Handwerkerregelung gilt gemäß: § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV bis einschliesslich 3,5 t ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
nicht frei wählen. Nach § 7 Abs. 3 TVöD-NRW leisten Beschäftigte dann Bereitschaftsdienst, wenn sie sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten müssen, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.Die Aufenthaltsbeschränkung ist bei der Rufbereitschaft also deutlich lockerer als beim Bereitschaftsdienst. Gleichwohl darf ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
werden und der vom Fahrer ausschließlich zur Erholung genutzt wird. Die Fahrtunterbrechung im Rahmen der 12-Tage-Regelung bei Nachtfahrten kann durchgeführt werden in Form einer:1. durchgehenden Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten nach einer Lenkzeit von 3 Stunden oder 2. Aufteilung der Fahrtunterbrechung in zwei Abschnitte von erst 15 Minuten, gefolgt von weiteren 30 Minuten innerhalb bzw. im unmittelbaren ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
durchführt, zum Beispiel die Ladung überwacht oder beaufsichtigt, liegt keine Ruhezeit (mehr) vor.Regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Stunden oder zuerst mindestens 3 Stunden gefolgt von weiteren mindestens 9 Stunden.Reduzierte tägliche Ruhezeit: mind. 9 Stunden und weniger als 11 Stunden. (Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dürfen höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten eingelegt ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 44053
, nicht. Dementsprechend sind im Hinblick auf die tägliche Ruhezeit die Regelungen des Einfahrerbetriebes gemäß Artikel 8 Absatz 2 und 4 der VO (EG) Nr. 561/2006 zu beachten.Ergänzend weisen wir auf Folgendes hin: Da Ruhezeiten nicht in fahrenden Fahrzeugen genommen werden dürfen, müssen zwei Fahrer die tägliche Ruhezeit gleichzeitig nehmen, wobei eine etwaige im Fahrzeug vorhandene Schlafkabine benutzt werden darf. ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43058
Nachbuchen über mehrere Tage aus den vorgenannten technischen Gründen nicht möglich ist darf im grenzüberschreitenden Verkehr nur die Bescheinigung gemäß Beschluss der Kommission vom 14.Dez.2009 (2009/959/EU) verwendet werden, im nationalen Verkehr ist eine Bescheinigung gemäß § 20 der Fahrpersonal-Verordnung - FPersV - erforderlich. Handschriftliche Notizen oder Vermerke auf Ausdrucken etc ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23609
Unter der Annahme, dass es sich bei den beschriebenen Arbeitszeiten um Vollzeitarbeit handelt und Zeiten von Arbeitsbereitschaft nicht enthalten sind, verstoßen diese in jedem Fall gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz-ArbZG getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden an Werktagen nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen (Ausgleichszeitraum) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daraus ergibt ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223
Bescheinigung verzichtet werden und darf in diesen Fällen auch nicht als Verstoß gewertet werden. Bei grenzüberschreitenden Fahrten wird zunächst empfohlen zusätzlich eine Bescheinigung auszustellen. ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
über die werktägliche Arbeitszeit vorübergehend keine Anwendung (vgl. § 14 Abs. 1 ArbZG).Notfälle sind alle Fälle höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse (z.B. Überschwemmungen, Unwetter). Ein außergewöhnlicher Fall ist zwar nicht wie der Notfall ein ungewöhnliches, aber immerhin ein besonderes Ereignis und damit ein besonderer Ausnahmefall. In Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen darf dann auch über 10 Std ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
Es ist schön, dass Sie Ihrem Bekannten helfen möchten. Für Mobbingbetroffene ist es wichtig, ernst genommen zu werden und eine Vertrauensperson zu haben, insbesondere dann, wenn der Betrieb sich der vorgetragenen Angelegenheit nicht ausreichend annimmt.Allerdings ist eine Unterstützung bei Mobbing in erster Linie als eine Hilfe zur Selbsthilfe zu sehen. Sie wirkt am besten, wenn der Betroffene die ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 3875
Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 15561
, Kommentar Arbeitszeitgesetz).Der Arbeitnehmer ist in der Wahl seines Aufenthaltortes frei, wenn er seine jederzeitige Erreichbarkeit durch den Arbeitgeber gewährleisten kann. Hier kommt es nun auf die Tätigkeit des Arbeitsnehmers an, ob er sich in der Nähe seines Einsatzortes aufhalten muss oder nicht. Die Entfernung des Arbeitnehmers vom Arbeitsort darf dem Zweck der Rufbereitschaft nicht zuwider laufen ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
. In der betrieblichen Praxis wird vielfach die Ruhepause viel früher eingelegt, z.B. bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden nach ca. 4 Stunden.Aber rein formalrechtlich muss bei der von Ihnen genannten Arbeitszeit nach dem ArbZG keine Ruhepause eingelegt werden.Nach gängiger Rechtsauffassung (siehe auch Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft) darf die Arbeit ...
Stand: 04.10.2018
Dialog: 6584
Abs. 2 ArbZG Anordnungen treffen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht vorzunehmen hat.Es liegt im grundsätzlichen Interesse des Arbeitgebers, nicht wegen Verstößen gegen das ArbZG mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren belegt zu werden und sich vor juristischer Verfolgung zu schützen. Die Art und Weise sowie die Häufigkeit der Kontrolle der Arbeitszeit seiner ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
eines festzulegenden Ausgleichszeitraumes ausgeglichen wird (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit; sie ist Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, so lange der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung herangezogen wird. Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen. Die Gesamtarbeitszeit darf ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 27584
In Ihrem Fall sind verschiedene Rahmenbedingungen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 3, 5 und 7 ArbZG.Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden, sie kann mit Ausgleich auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (beginnt immer am ersten Tag des Kalendermonats, z.B. 01.01. und endet am let ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 42686