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Darf nach der Verordnung EG 561/2006 die regelmäßige als auch die verkürzte Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht werden, wenn das Fahrzeug mit einer Schlafkabine ausgestattet ist?

KomNet Dialog 15561

Stand: 15.02.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Kann nach der EG VO 561/2006 die normale sowie die verkürzte Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht werden? Das Fahrzeug ist mit einer Schlafkabine ausgestattet.

Antwort:

Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.


Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.