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zu können, kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass es sich um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes handelt.Wird die Fortbildung aber vom Arbeitgeber veranlasst, insbesondere dann, wenn er z. B. auf Grund rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist seine Beschäftigten fortbilden zu lassen, handelt es sich um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Ist es also nach der geltenden Rechtslage Aufgabe ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6465
die erforderliche Ruhe- und Erholungszeit festlegen.Auf die DGUV Vorschrift 49 - Feuerwehren und die DGUV Regel 105-049 Feuerwehren weisen wir hin. ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 4552
: Auch wenn Paketdienste auf Grund v.g. Ausnahme keine Aufzeichnungen gemäß Fahrpersonalverordnung führen müssen, hat der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG einzuhalten und Aufzeichnungen gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG zu führen.Die v.g. Vorschriften werden z.B. unter www.bag.bund.de angeboten. ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
werden. Die Heimpersonalverordnung hat den Begriff "ständige Anwesenheit" sehr wahrscheinlich bewusst unterschieden von dem Begriff "Bereitschaftszeit" (Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft), die in den einschlägigen Vorschriften, Kommentierungen und Urteilen definiert sind und jeweils einen Bezug zur Arbeitszeit oder Ruhezeit zulassen.Zu klären wäre die genaue Definition von "ständiger Anwesenheit ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3488
werden (§ 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Die im ArbZG festgelegten Pausenzeiten sind Mindestanforderungen. Im Rahmen seines Direktionsrechtes darf der Arbeitgeber grundsätzlich die zeitliche Lage der Ruhepausen anordnen, solange er die Vorschriften des ArbZG einhält und diese den arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen nicht entgegenstehen. Er muss sich ebenfalls nicht auf die Mindestpausenzeiten ...
Stand: 23.06.2025
Dialog: 11836
in dem Unternehmen üblich ist, oder,· falls auch bei der Anwendung der Nr. 3 noch Zweifel bleiben, ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet.Hinweis: Die Regelungen und Vorschriften für das Fahrpersonal (Fahrpersonalgesetz, Fahrpersonalverordnung) bezüglich Arbeitszeiten gelten unabhängig von den Regelungen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip grundsätzlich nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Unter Umständen kann es aber auch auf eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit ausstrahlen.Bei vorübergehender Entsendung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung im Ausland gelten weiterhin die Vorschriften des Unfallversicherungsträger, sofern Landesvorschriften ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
fernab vom Unternehmensstandort, angefallen sind (§ 20 Fahrpersonalverordnung, www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__20.html ). Die EU-Vorschriften sehen eine nachträgliche Ausstellung nicht vor! Die sogenannte Handwerkerregelung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV, welche ohne Kilometerbegrenzung gilt (Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZGBeim Verteilen von Waren oder Gütern gleich welcher Art, kommt es aufgrund der Vielzahl der Entladestellen vor, dass eine tatsächliche Lenkzeit von 4,5 Stunden während einer Arbeitsschicht von 8 bzw. 10 Stunden vom Fahrer nicht erreicht wird. Dies bedeutet, dass der Fahrer keine Fahrtunterbrechung nach den Vorschriften der EG VO Nr. 561/2006 einlegen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Eine konkrete Regelung ist uns aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht bekannt. Von daher ist es uns leider nicht möglich Ihre Frage abschließend zu beantworten.Viele hilfreiche Informationen bietet die DGUV Information 206-017 "Gut vorbereitet für den Ernstfall! - Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen". Wir möchten hier insbesondere den Punkt 3.2.3 "Erstbetreuung ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42533
weiter, liegt vermutlich eine vorsätzliche Missachtung von Vorschriften vor und könnte damit den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Im Zweifel wird dies gerichtlich geregelt.Der Arbeitgeber ist nach § 16 (2) ArbZG verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. In diesem Fall übernimmt diese Dokumentationspflicht vermutlich ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
dieser Bestimmung ist eine derartige ununterbrochene Folge von Arbeitstagen nicht zulässig.Für Nacht- und Schichtarbeitnehmer gelten zusätzlich die besonderen Vorschriften des § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Danach ist die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Aufgrund der gesicherten ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1691
von 24 Stunden jeweils die Arbeitszeit durch die Pausen (§ 4 ArbZG: 30-45 Minuten) zu unterbrechen ist. Gleiches gilt für die Ruhezeiten (§ 5 ArbZG: 11 Stunden). Geteilte Dienste sind möglich, wobei dann vom Arbeitgeber innerhalb eines 24-Stundenzeitraumes und des folgenden 24- Stundenzeitraumes jeweils die v.g. Vorschriften des ArbZG einzuhalten sind. Bei geteilten Diensten ist das Einhalten ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
zu 1) Nach § 5 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1 wird bestimmt, dass "bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht ...
Stand: 10.02.2022
Dialog: 11297
unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 561/2006 fällt und mit analogem Fahrtenschreiber ausgestattet ist, sind die Schaublätter gemäß den einschlägigen Vorschriften zu führen und entsprechend den o.g. Fristen mitzuführen. Wird am Folgetag / an den folgenden Tagen auf ein Fahrzeug mit digitalen Fahrtenschreiber gewechselt, so ist grundsätzlich für die Zeiten, für welche ein anderer Nachweis (z. B. technische ...
Stand: 14.07.2018
Dialog: 42356
Grundsätzlich fallen Fahrten zum Gütertransport, bei denen die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt unter die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung-FPersV. Bei mehr als 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse ist die VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung anzuwenden, https ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
sind die einschlägigen Vorschriften und Regeln zu beachten. Es können im Rahmen dieser DGUV Information nur die wesentlichsten Methoden, Techniken und Verfahren berücksichtigt werden. Es wird häufig der Fall sein, dass weitere Gefährdungen – beispielsweise elektrische, mechanische oder solche durch biologische Arbeitsstoffe – beurteilt und Maßnahmen zu ihrer Abwehr getroffen werden müssen...." ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42652
« zu beachten. Nach Artikel 3 Buchstabe d) und e) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt die Vorschrift aber nicht für • Fahrzeuge – einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden -, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden, • Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke. Damit gelten hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten der Arbeitnehmer ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
zu 1) Aufgrund der Fragestellung ist davon auszugehen, dass der eingesetzte PKW zur Güterbeförderung ggf. mit einem Anhänger zum Einsatz kommt. Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt haben die Fahrpersonalverordnung - FPersV zu beachten. Die Verpflichtung zum Einbau eines EG-Kont ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ni ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960