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).Das Fahrpersonal ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der EG VO Nr. 561/2006 verpflichtet tägliche Ruhezeiten einzuhalten, diese betragen im Regelfall 11 Stunden dürfen aber auch 3 mal in der Woche auf 9 Stunden reduziert werden.Die Ruhezeiten von 11 oder 9 Stunden müssen innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden am Stück ohne Unterbrechung erfolgen. Die "Schichtzeit" darf demnach im Regelfall maximal 13 ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Grundsätzlich ist in Bezug auf Ihre beiden Fragen zu beachten, dass neben den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer, auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bzw. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zusätzlich zu beachten sind. Es gelten ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Ruhezeiten sind dabei festgelegte Zeiten, in den Arbeitnehmer keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber unterworfen sind, die mindestens 11 Stunden dauern (Ausnahmen siehe ArbZG).Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- Im voraus feststehende ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 15561
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen Anspruch auf mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit.Die Dauer der Ruhezeit von elf Stunden kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43342
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrerinnen/ zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit einer weiteren Fahrerin/ eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12637
in max. zwei Abschnitte möglich: 1. Teil mind. 15 Minuten, 2. Teil mindestens 30 Minuten.Tägliche Ruhezeit:- Mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach einer Ruhezeit/ 3 x wöchentlich Verkürzung auf 9 Stunden ohne Ausgleich möglich,- Bei Aufteilung: Erhöhung auf 12 Stunden, Aufteilung nur in zwei Abschnitte möglich: Teil 1 mindestens 3 Stunden und Teil 2 mindestens 9 Stunden.Wöchentliche ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
nicht weiter definiert. In den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Anzinger / Koberski) heißt es dazu, dass bei 12-Stunden-Schichten der Anteil an Bereitschaftszeit mindestens 30 % betragen muss (vergl. auch LASI-Veröffentlichung LV 30 "Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern", Nr. 2.3.1). ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42797
Für Beamtinnen und Beamte gelten nicht die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, sondern die Regelungen der jeweiligen länderspezifischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten - Arbeitszeitverordnung.In NRW ist dieses die AZVO - Arbeitszeitverordnung vom 4. Juli 2006. Regelungen zum Schicht- und Nachtdienst sind unter § 8 AZVO getroffen:"(1) (Wechsel-)Schichtdienst ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5322
Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind in vollem Umfang Arbeitszeit. Ohne eine abweichende tarifliche Regelung (§§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz - ArbZG) dürfen die Grenzen des § 3 ArbZG nicht überschritten werden.Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ist nur durch einen Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages mit entsprechender Öffnungsklausel in einer Betriebs- oder Dienstv ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
Nein, das kann daraus nicht abgeleitet werden.Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45 Stunden) dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, selbst dann nicht, wenn im Fahrzeug eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist.Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit könnte demnach z. B. in einem Hotelzimmer oder einer Pension eingelegt werden.(Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006). ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15709
Mittels manueller Dateneingabe kann Beginn und Ende der Ruhezeit in das Kontrollgerät eingegeben werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Inanspruchnahme dieser Ruhezeit gemäß Art. 9 der VO (EWG) 3820/85 bleiben unverändert.Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 3140
. Die Tageslenkzeit ist definiert als die Summe der Lenkzeiten zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Werden durch den Fahrer immer wieder kürzere Zeiträume, z. B. 6 Stunden eingelegt, sind die Lenkzeiten ggf. über mehrere Kalendertage zusammenzuzählen bis zum Beginn einer ausreichend langen Tagesruhezeit. Zusammenfassend kann festgestellt ...
Stand: 08.08.2011
Dialog: 14278
Nein, dies ist nicht erforderlich. Wenn eine Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten (§ 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), Art. 13 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) zutrifft, brauchen die Fahrer:innen dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahrtenschreiber zu verwenden. Somit ist auch keine Eingabe des Landessymbols bei Grenzübertritt erforderlich. Ein vorhandener digitaler ...
Stand: 09.06.2022
Dialog: 43672
Die Fahrten fallen unter § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV und somit müssen die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das Nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten durch GPS-Aufzeichnungen ist nicht gesetzeskonform. Der freiwillige Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine Lösungsvariante, denn durch den Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine rechtskonforme Aufzeichnung der einzelnen ...
Stand: 08.05.2012
Dialog: 16169
sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. setzt sich gemäß Arbeitszeitgesetz, als der einzigen gesetzlichen Grundlage zur Arbeitszeitgestaltung, zusammen aus Ruhezeit, Arbeitszeit 1) und Ruhepausen.1) Etwas anderes gibt es nicht.2) § 2 ArbZG (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; § 5 ArbZG (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
eine gesetzliche Ruhezeit eingehalten wurde, beginnt mit der Arbeitsaufnahme in der Rufbereitschaft ein neuer „individueller Werktag“ und die Arbeitszeit innerhalb der Rufbereitschaft zählt dann zum folgenden Arbeitstag (z. B. Beginn der Rufbereitschaft um 16:00 und Einsatz ab 03:30 Uhr: Bei Einsatzbeginn sind 11 Stunden Ruhezeit eingehalten und um 03:30 beginnt arbeitszeitrechtlich ein neuer „individueller ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht in § 7 ArbZG abweichende Regelungen vor. So kann beispielsweise die tägliche Arbeitszeit verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig Arbeitsbereitschaft fällt (bis 12 Stunden). Die Ruhezeiten (normalerweise 11 Stunden) können auf 9 Stunden verkürzt werden, wenn dies die Arbeit erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 2571
Für die zwei verkürzten Wochenruhezeiten muss ein Ausgleich genommen werden. Dieser Ausgleich muss mit der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden (von Woche 3) zusammenhängend genommen werden. Möglich wäre daher in der dritten Woche am Donnerstag und Freitag den Ausgleich und am Samstag und Sonntag die "reguläre" Wochenruhezeit zu nehmen. Da die reguläre wöchentliche Ruhezeit ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43337