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Darf die regelmäßige Wocheruhezeit nur am Standort bzw. am Wohnort verbracht werden?
KomNet Dialog 15709
Stand: 02.07.2024
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern
Frage:
Die regelmäßige Wochenruhezeit darf ja nicht im Fahrzeug verbracht werden. Kann man hieraus folgern, daß die regelmäßigen Wocheruhezeit nur am Standort bzw. am Wohnort verbracht werden darf? Oder ist es auch möglich die regelmäßige Wochenruhezeit z.B. im Zelt zu verbringen?
Antwort:
Nein, das kann daraus nicht abgeleitet werden.
Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45 Stunden) dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, selbst dann nicht, wenn im Fahrzeug eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist.
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit könnte demnach z. B. in einem Hotelzimmer oder einer Pension eingelegt werden.
(Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006).