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werden. Die Heimpersonalverordnung hat den Begriff "ständige Anwesenheit" sehr wahrscheinlich bewusst unterschieden von dem Begriff "Bereitschaftszeit" (Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft), die in den einschlägigen Vorschriften, Kommentierungen und Urteilen definiert sind und jeweils einen Bezug zur Arbeitszeit oder Ruhezeit zulassen.Zu klären wäre die genaue Definition von "ständiger Anwesenheit ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3488
von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, und die in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt." Da das Fahrzeug über ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 t verfügt, ist eine Inanspruchnahme dieser möglichen ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25265
, die in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort des Unternehmensa) von Postdienstleistern, die Post-Universaldienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung zum Zwecke der Zustellung von Sendungen im Rahmen von Universaldienstleistungen oderb) zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, z. B. Fahrzeuge ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
Der Nachweis, dass die Handwerkerregelung in Anspruch genommen werden kann, muss bei einer Kontrolle glaubhaft vorgebracht werden können. Dazu gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern die Gesamtumstände der Fahrt und die mitgeführten Materialien müssen darauf hinweisen, dass es tatsächlich um eine Fahrt handelt "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
keine Anwendung. Der Begriff des Arbeitnehmers ist als Rechtsbegriff in diesem Zusammenhang nicht näher definiert. Der Bundesgerichtshof geht jedoch in der Regel davon aus, dass ein Geschäftsführer einer GmbH kein Arbeitnehmer ist. Des Weiteren ist das Gesetz nach § 18 nicht anzuwenden auf " leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (...)".Zur weiteren Definition ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
und im häufigen Wechsel Ihre Hände waschen (> 5 Mal pro Arbeitstag)."Fazit: Unter Betrachtung der genannten Definitionen in 3.3.6 und der möglichen Kombinationen in der angesprochenen Waschstraße handelt es sich bei den von Ihnen beschriebenen Tätigkeiten, unserer Einschätzung nach, um Feuchtarbeiten (vgl hierzu insbesondere die oben aufgeführte TRGS 401 Abschnitt 3.3.6 (1) Ziffer 1). Hinweis ...
Stand: 02.03.2023
Dialog: 28515
Die von Ihnen angesprochenen Ausnahme ist, wenn Sie die angeführten Bedingungen erfüllen, in der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 13 Buchstabe d) zweiter Spiegelstrich genannt:"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, - (...) - die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
„Arbeitszeitverschiebung“ ist im Arbeitszeitgesetz nicht enthalten, so dass es auch keine gesetzliche Definition gibt. Im Einzelfall ist zu prüfen, in welchen Zusammenhang der Begriff verwendet wird. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
. -kombination darf nicht mehr als 7,5 t zGG besitzen.Die Fahrt findet in einem Umkreis von 100 km um den Standort des Unternehmens herum statt.Es werden nur Material und Ausrüstung sowie Maschinen transportiert, welche der Fahrer des Fahrzeugs für die Ausübung seines Berufs benötigt. Dazu gehören sowohl Arbeitsmittel als auch Baustoffe, welche z. B. be- oder verarbeitet werden.Das Lenken des Fahrzeugs darf ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 42613
jedoch nicht für: - Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit darstellt. - Fahrzeuge, die in § 18 genannt sind. Gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 2 sind unter anderem Fahrzeuge, die von Gartenbauunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen ihrer eigenen ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizität usw. verwendet werden von den Vorschriften ausgenommen. Dies gilt auch für die von den zuständigen Stellen beauftragten Unternehmen.Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt. Diese ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
erforderlich.Die sogenannte Handwerkerregelung der Fahrpersonalverordnung - FPersV ist dann anzuwenden, wenn Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen durchgeführt werden, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt.Die Fahrtätigkeit darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.Die Handwerkerregelung gilt gemäß: § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV bis einschliesslich 3,5 t ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
werden und die mit Werkbänken und Regalen ausgestattet sind, nicht dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 unterliegen, da mit diesen Fahrzeugen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine gewerbliche Güterbeförderung betrieben wird.Ausnahmen bestehen auch für Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt, wenn die Fahrtätigkeit ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
den Buchstaben aa) ergänzt. Demnach gilt die VO (EG) Nr. 561/2006 nicht für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, und die nur in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24558
durch die Fahrpersonalverordnung - FPersV - in deutsches Recht umgesetzt. Laut § 18 Abs.1 Nr. 4b FPersV sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden ausgenommen ...
Stand: 14.06.2013
Dialog: 18741
der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,"Zu den Instandhaltungsarbeiten zählen alle Maßnahmen, die von der Norm DIN 31051 beschrieben werden, sodass auch Verbesserungsmaßnahmen der Instandhaltung zugerechnet werden können.Das Aufstellen neuer Maschinen und das Auswechseln ganzer Betriebseinrichtungen gehören ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
eine potenzielle Zündquelle dar und darf grundsätzlich nicht benutzt und auch nicht mitgeführt werden.Aus Sicht des Arbeitsschutzes wird somit ein generelles Handyverbot nicht gefordert. Im Einzelfall, z. B. bei Arbeiten an gefährlichen Maschinen oder in gefährlichen Bereichen (explosionsgefährdete Bereiche) kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Handyverbot festgestellt und ausgesprochen ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 3955
fernab vom Unternehmensstandort, angefallen sind (§ 20 Fahrpersonalverordnung, www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__20.html ). Die EU-Vorschriften sehen eine nachträgliche Ausstellung nicht vor! Die sogenannte Handwerkerregelung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV, welche ohne Kilometerbegrenzung gilt (Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
im Einzelfall einzufordern.Das BetrVG spricht in diesem Zusammenhang von Arbeitszeit im arbeitsrechtlichen Sinne. Diese ist nicht mit der arbeitszeitrechtlichen Definition identisch, wie Fragen zur Reisezeit, zum Umkleiden, oder auch der Bereitschaftszeit in Krankenhäusern deutlich belegen. Folglich ist auch die Aussage von § 44 Abs. 1 BetrVG, dass die Teilnahmezeit und zusätzliche Wegezeiten »wie Arbeitszeit ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 1867