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Bei der Überlassung von Leiharbeitnehmern wird üblicherweise zwischen Entleiher und Verleiher ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Weitere mögliche Vertragsarten sind der Werkvertrag und der Dienstvertrag. Zur Unterscheidung der Vertragsarten siehe Abgrenzung der Arbeitsagentur.Beim Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 1030
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts.Das bedeutet, dass der Entleiher dem Leiharbeitnehmer die Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage auszustellen hat. Im Zweifelsfall muss der Entleiher sich mit dem Verleiher ...
Stand: 29.12.2021
Dialog: 13411
bei dem Entleiher unterliegt den für den Betrieb des Entleihers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Insbesondere hat der Entleiher den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 30458
von dieser Regelung abgewichen werden. Für die Beschäftigung der Leiharbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen wäre dann in diesen Fällen keine eigene Bewilligung durch den Verleiher erforderlich. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18746
Eine konkrete Regelung ist uns aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht bekannt. Von daher ist es uns leider nicht möglich Ihre Frage abschließend zu beantworten.Viele hilfreiche Informationen bietet die DGUV Information 206-017 "Gut vorbereitet für den Ernstfall! - Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen". Wir möchten hier insbesondere den Punkt 3.2.3 "Erstbetreuung" hervorheb ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42533
Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Insbesondere hat der Entleiher den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 11294
. Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte sein."Auch beim Einsatz von Leiharbeitnehmern sind Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen gleichermaßen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten der Zeitarbeit verantwortlich. Daher müssen sowohl der Einsatzbetrieb als auch das Zeitarbeitsunternehmen jeweils eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um sicherzustellen, dass die Beschäftigten ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42702
Zu Frage 1: Da das Arbeitsschutzgesetz nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten gilt (§ 1 Abs. 2 ArbSchG), ist die Anwendung eines modifizierten Selbstchecks, ggf. in Form eines Einsatzbegleitscheins, in dem die wichtigen Checkpunkte verzeichnet sind zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ausreichend. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beurteilung der Ar ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 42455
bei einer Mitarbeiterbefragung, insbesondere zu Zwecken einer (psychischen) Gefährdungsbeurteilung, alle relevanten Mitarbeitergruppen im Unternehmen vertreten sein. Hierzu gehören auch Praktikantinnen und Praktikanten, die ähnlich wie Leiharbeitnehmer, befristet Beschäftigte etc. zwar nur vorübergehend dem Betrieb angehören, jedoch in der Regel am regulären Arbeitsbetrieb partizipieren. Daher sind auch aus dieser Gruppe ...
Stand: 22.10.2018
Dialog: 42490
der Arbeitsschutzbestimmungen und DGUV-Vorschriften verantwortlich, wenn seine Beschäftigten außerhalb seines Betriebes, z.B. in Fremdbetrieben, tätig sind.Die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines Unfalls eines Fremdmitarbeiters im Betrieb lässt sich pauschal nicht beantworten, da hierbei die Gesamtumstände gewürdigt werden müssen. Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Vertragsarbeit haben in jedem Fall ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7623
Hinweise für psychische Belastungen können folgende sein:hoher Krankenstand, hohe Fluktuationhohe Fehlerhäufigkeit bei Arbeits-/Produktionsergebnissenhäufige Unfälle bzw. Beinahe-Unfälle, Wegeunfälleunzufriedene Kundinnen und Kunden, BeschwerdenUnzufriedenheit der BeschäftigtenEs gibt bei psychischer Belastung keine rechtlichen Festlegungen oder Grenzwerte, wie bspw. beim Lärm. Einige Verfahren ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42913
sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Näheres regelt sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Siebtes Buch (SGB VII) § 8 "Gesetzliche Unfallversicherung". Der Versicherungsschutz schließt alle mit der Arbeit in Zusammenhang stehenden Wege ein, etwa Dienstreisen zu Kunden oder Wege zur Materialbeschaffung. Unter welchen Voraussetzungen ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 6635
Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit handelt es sich im Allgemeinen um Wegeunfälle. Sie sind in der Regel dem direkten Einflussbereich des Arbeitgebers entzogen. Der Arbeitgeber hat hier nur die Möglichkeit, im Rahmen der durchzuführenden Unterweisungen auf die Gefährdungen bei Wegeunfällen hinzuweisen und an ein entsprechend sicherheitsgerechtes Verhalten, auch auf dem Weg ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 2323
Regressansprüche des Unfallversicherungsträgers gegenüber dem Unternehmer / Versicherten bei "groben"/vorsätzlichen Verstößen gegen Arbeitszeitbestimmungen und dadurch verursachte Unfälle, sollte eine entsprechende Frage direkt an den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) gerichtet werden.Hinweis:Werden Arbeitszeiten unzulässigerweise überschritten oder entgegen § 16 Abs. 2 ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 1981
Prinzipiell ist jede berufliche Tätigkeit eines/einer abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme von Beamtinnen und Beamten) gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für die geschilderte Situation. Das bedeutet: bei Unfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden (z.B. Behandlungskosten) anstelle des Arbeitgebers ein. Diese kann bei (groben) Verstößen gegen ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1020
die besonderen Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens darlegen müssten, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern am 1. und 2. Weihnachtstag erforderlich machen.Von besonderen Verhältnissen wird zumeist dann ausgegangen, wenn ein unvorhersehbares Ereignis wie Brand, Explosion, größerer Unfall, etc. eingetreten ist. Unverhältnismäßig ist für einen Betrieb ein Schaden dann ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 6139
öffentliches Recht handelt, welches auch durch privatrechtliche Vereinbarungen nicht außer Kraft gesetzt werden kann, würde ein Arbeitgeber, der entgegen § 4 ArbZG Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt, eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 ArbZG begehen.Der Aufschub oder Verzicht auf Ruhepausen während eines Arbeitstags erhöht das Risiko für Unfälle ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 13641
Hilfen nach traumatisierenden Ereignissen und die Begleitung und Betreuung von Opfern, Beteiligten und Helfern bei Unfallereignissen leistet die Psychosoziale Notfallversorgung/-seelsorge (PSNV), die von unterschiedlichen Trägern angeboten wird: (in Auswahl):- Deutsches Rotes Kreuz - Psychosoziale Notfallversorgung,- Malteser Psychosoziale Nofallversorgung,- Critical Incident Stress Management für ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 76
Regressansprüche des Unfallversicherungsträgers gegenüber dem Unternehmer / Versicherten bei "groben"/vorsätzlichen Verstößen gegen Arbeitszeitbestimmungen und dadurch verursachte Unfälle sollte eine entsprechende Frage direkt an den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) gerichtet werden.Hinweis: Werden Arbeitszeiten unzulässigerweise überschritten oder entgegen § 16 Abs. 2 ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 2399
festzulegen. Besonders strenge Maßstäbe sind anzulegen, wenn durch unkonzentriertes Verhalten nicht nur materieller Schaden verursacht werden kann, sondern auch Personen unter der Brücke (Checker, Einweiser) erheblich gefährdet sind. Unzureichende Regelungen können bei Unfällen mit Personenschaden auch strafrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben.In der Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2679