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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Mitarbeiter im Winter auf dem Weg zur Arbeit geeignetes (rutschfestes) Schuhwerk tragen?

KomNet Dialog 2323

Stand: 15.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sicheres Verhalten / Erkennen von Gefährdungen > Sonstige Gefährdungen und Verhaltensmaßregeln

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Frage:

Es geht um Schuhwerk vom und zum Arbeitsplatz z.B. im Winter bei Matsch und Schnee. Fallbeispiel: Eine Mitarbeiterin aus unserem Berieb rutschte auf dem Firmengelände (Parkplatz) aus verletzte sich dabei. Nach Besichtigung des Unfallortes und Inaugenscheinnahme des Schuhwerks der Mitarbeiterin, mußte ich feststellen, dass das Schuhwerk nicht den Witterungsumständen angepaßt war. Glatte Kunststoffsohle (Stiefel mit Absätzen). Was für Möglichkeiten hat der Betrieb und wie sieht der Gesetzgeber das?

Antwort:

Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit handelt es sich im Allgemeinen um Wegeunfälle. Sie sind in der Regel dem direkten Einflussbereich des Arbeitgebers entzogen. Der Arbeitgeber hat hier nur die Möglichkeit, im Rahmen der durchzuführenden Unterweisungen auf die Gefährdungen bei Wegeunfällen hinzuweisen und an ein entsprechend sicherheitsgerechtes Verhalten, auch auf dem Weg von und zur Arbeit, zu appelieren und die Mitarbeiter für die Gefährdungen zu sensibilisieren. Bei der Unfalluntersuchung durch die Berufsgenossenschaft würde im beschriebenem Fall auch nachgefragt, ob ein Verschulden des Parkplatzeigentümers bzw. Pächters vorliegt, d.h. ob der Parkplatz vom Schnee geräumt war, ob gestreut wurde usw.