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Konsequenzen oder Nachteile für den Arbeitnehmer bei regelmäßiger Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten

KomNet Dialog 1981

Stand: 26.02.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

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Frage:

Arbeitszeiten im Außendienst - Was ist wenn bei regelmäßiger Überschreitung der Arbeitszeiten (täglich z.T. 10 Std. und mehr) etwas passiert (z.B. Unfall auf der Baustelle oder Autounfall auf dem Weg zur Firma)? Hat das Konsequenzen oder Nachteile für den Arbeitnehmer? Bin ich dann immer noch in vollem Maße über die BG versichert?

Antwort:

Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für versicherte Personen grundsätzlich auch dann, wenn gegen Arbeitszeitbestimmungen verstoßen wurde.


Bezüglich möglicher Regressansprüche des Unfallversicherungsträgers gegenüber dem Unternehmer / Versicherten bei "groben"/vorsätzlichen Verstößen gegen Arbeitszeitbestimmungen und dadurch verursachte Unfälle, sollte eine entsprechende Frage direkt an den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) gerichtet werden.


Hinweis:

Werden Arbeitszeiten unzulässigerweise überschritten oder entgegen § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz – ArbZG nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet, liegt möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Arbeitszeitgesetz vor.

Bei Arbeits- oder Wegeunfällen i.V.m. unzulässigen Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber u.U. mit dem Einleiten eines Strafverfahrens gemäß § 23 ArbZG rechnen.