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Bin ich als Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von acht Stunden verpflichtet, 30 Minuten Pause in Anspruch zu nehmen?
KomNet Dialog 13641
Stand: 10.01.2024
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Pausenregelungen
Frage:
Bin ich als Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von acht Stunden verpflichtet, 30 Minuten Pause in Anspruch zu nehmen oder kann ich auf diese Pausenzeit verzichten und somit meine gesamte Arbeitszeit um eine halbe Stunde pro Tag verkürzen? (Beispielsweise statt einer Arbeitszeit bis 16.30 nur bis 16.00 bei Verzicht auf die 30-minütige Pause)
Antwort:
Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Beschäftigten Ruhepausen gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zu gewähren.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit gewährleisten sollen, muss der Arbeitgeber auch dann gewähren, wenn Beschäftigte freiwillig darauf verzichten würden.
Da es sich beim Arbeitszeitgesetz um öffentliches Recht handelt, welches auch durch privatrechtliche Vereinbarungen nicht außer Kraft gesetzt werden kann, würde ein Arbeitgeber, der entgegen § 4 ArbZG Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt, eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 ArbZG begehen.
Der Aufschub oder Verzicht auf Ruhepausen während eines Arbeitstags erhöht das Risiko für Unfälle und Handlungsfehler. Langfristig kann der Verzicht auf Pausen zu Gesundheits- und Befindensbeeinträchtigungen führen. Grundsätzlich gilt zudem, dass die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Ruhepausen nicht an den Anfang oder an das Ende einer Arbeitsschicht gelegt werden dürfen.
Auf die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema "Verletzung von Ruhezeiten und -pausen" sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zur Arbeitszeitgestaltung weisen wir hin.