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Stunden verlängert werden (bei entsprechender Ausgleichsregelung).Eine Woche hat 6 Arbeitstage/Werktage (Montag bis einschl. Samstag).Sowohl die EG-rechtlichen als auch die nationalen Arbeitszeitregelungen sind so aufeinander abgestimmt, dass keine Konkurrenzen be- bzw. entstehen.Die maximale tägl. Arbeitszeit von 10 Stunden setzt sich zusammen aus den Lenkzeitabschnitten, den Arbeitszeiten (z. B. Be ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei Sicherheitsbekleidung) - siehe hierzu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 11.10.2000, Az.: 5 AZR 122/99.In Bezug auf die Anerkennung von Wasch- und Umkleidezeiten als Arbeitszeit gibt es, insbesondere bei stark schmutzenden Tätigkeiten, häufig auch tarifvertragliche Regelungen, die sehr unterschiedlich sein können. Darüber hinaus ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 23935
. inwieweit bei diesen Arbeiten Brandwachen erforderlich sind, kann ohne spezifische Ortskenntnisse nicht beantwortet werden. Hier sollte im Zweifelsfall die örtliche Feuerwehr befragt werden. Aufgrund des Asphaltbodens ist bei üblichen Schweißarbeiten u. E. nach, keine besondere Brandwache erforderlich. Es müssen aber auch die anderen Gefährdungen, z. B. durch Funkenflug, betrachtet ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 26065
Regeln erlassen worden sind, wie z. B. die DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen".*) Die frühere BGV C5 wurde abgelöst durch die DGUV Regel 21 "Abwassertechnische Anlagen", die BGR 236 durch die DGUV Information 201-052 "Rohrleitungsbauarbeiten". ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43190
wird, berücksichtigt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen kann. Dazu gehört auch das Informieren des Fremdunternehmers durch den Auftrag erteilenden Unternehmer über Erkenntnisse aus seiner Gefährdungsbeurteilung, z. B. auf die Tätigkeit des Fremdunternehmens bezogene Informationen über Betriebsabläufe und Arbeitsverfahren,Hinweise auf Installationen, Einrichtungen und Geräte,Hinweise auf bestehende ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42702
Für deutsche Rechtsvorschriften gilt grundsätzlich das Territorialprinzip, dass heißt, sie gelten nur auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dieses gilt u. a. auch für das Arbeitsschutzgesetz- ArbSchG, das Arbeitszeitgesetz - ArbZG, Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - etc. Einige Rechtsvorschriften, wie z. B. das ArbSchG, das ArbZG ...
Stand: 06.02.2014
Dialog: 20311
und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer eingesetzt sind, müssen unabhängig vom ArbZG die weiteren Regelungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV), z. B. Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen, wöchentlich einzuhaltende Ruhezeiten, zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
. Auch neue Arbeitsformen, wie z.B. räumliche Mobilität und zeitliche Flexibilisierung, führen zu psychischen Belastungen. Diese Belastungsfaktoren werden deshalb „psychische Belastung“ genannt, weil sie sich auf geistige Prozesse wie z. B. die Wahrnehmung, die Aufmerksamkeit, das Denken und Lernen sowie auf die Gefühle auswirken.Psychische Belastungsfaktoren sind nicht per se negativ. Der Begriff ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42908
von Fahrzeugen, die schon einmal in einem Mitgliedstaat der EU oder auch einem Drittstaat zugelassen waren, fällt nicht unter diese Ausnahme.Transport oder Überführung von Altfahrzeugen unterliegen den EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Soweit z. B. gebrauchte Lastkraftwagen/ Kraftomnibusse angekauft und überführt werden, um dann wieder veräußert zu werden, ist das Fahrzeug als ein beförderndes Gut ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 23795
Fahrzeug ausdrucken und in den Ausdruck- die Angaben eintragen, mit denen Sie identifiziert werden können (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), und Ihre Unterschrift anbringen,- sowie unter den jeweiligen Zeichen die Zeiten eintragen, in denen Sie andere Arbeiten ausführten, Bereitschaft hatten, oder Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten eingelegt haben,b) am Ende Ihrer Fahrt ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 3171
). Wird das von Ihnen beschriebene Fahrzeug (Motorwagen) mit einem Anhänger betrieben, in Ihrem Fall mit einem Wohnanhänger, so liegt die zHM des Gespanns über der o. g. Gewichtsgrenze von 7,5 t. Ob mit dem Anhänger (hier: Wohnwagen) Güter transportiert werden können ist in diesem Zusammenhang nicht relevant. Dies ergibt sich aus der in der Verordnung genannten Definition für einen Anhänger (vgl. Art. 4 lit. b VO (EG ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 27042
/ Arbeitnehmern in Personalunterlagen sind arbeitsrechtlicher Natur. Wir bitten um Verständnis, dass wir dazu keine nähere Beratung geben können. Eine derartige Anfrage sollte direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z. B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 18883
Fahrzeuge, z. B. Zuckerwarenverkaufsfahrzeuge mit entsprechenden Aufbauten, Zirkusfahrzeuge und Fahrzeuge zum Karusselltransport.Als Spezialfahrzeuge sind aber auch solche Fahrzeuge anzusehen, die Ausrüstungen transportieren, die mit der beruflichen Tätigkeit des Schaustellers im Zusammenhang stehen.Ein "Marktschreier" ist kein Schausteller. Er fällt nur dann unter den Begriff des Schaustellers ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 15276
Bezüglich Ihrer Frage gibt es zwei Problemstellungen:Gewerblicher "Verleih" von Arbeitsmitteln (hier Hubarbeitsbühne)Nutzung von Arbeitsmitteln durch Fremdfirmen auf eigenem Werksgelände (Werkvertrag)Verleih:Ein gewerblicher "Verleiher" von Arbeitsmittel muss den "Entleiher" im Rahmen der Übergabe in die sichere Handhabung des Arbeitsmittels "einweisen" und entsprechende Informationen (z. B ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 18845
„Mitarbeiterbefragung“. Die Auswertung sollte grundsätzlich von denjenigen Personen erfolgen, die auch die Fragen zusammengestellt haben, da diese mit der genauen Zielsetzung der Mitarbeiterbefragung vertraut sind.Die Auswertung ist auch abhängig von dem verwendeten Fragebogen (sog. Instrument). Handelt es sich um ein Standard-Instrument, in dem die Auswertung genau beschrieben ist, kann dies z. B ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 6523
mit Bordmitteln.Nach geltender Rechtssprechung kommt es ausschließlich auf die Bauart des Fahrzeuges an, unabhängig davon, wozu es eigentlich verwendet wird. Somit können innerhalb eines Umkreises von 100 km vom Standort des Unternehmens auch z. B. Neufahrzeuge transportiert werden. Gleiches gilt für Leerfahrten.Außerhalb des genannten Umkreises von 100 km sind die rechtlichen Bestimmungen der VO (EU) Nr. 165/2014 ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 42487
(EG) Nr. 561/2006 bezeichnet die nachfolgenden Ausdrucke wie folgt: a) „Beförderung im Straßenverkehr" jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs; b) „Fahrzeug" ein Kraftfahrzeug, eine Zugmaschine, einen Anhänger oder Sattelanhänger oder eine Kombination dieser Fahrzeuge gemäß ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
zgG europaweit, bzw.§ 18 Abs. 1 Nr. 4 b FPersV bei mehr als 3,5 t bis einschliesslich 7,5 t zgG in einem Umkreis von 50 km (Luftlinie) ab den äußersten Grenzen des Ortes wo der Fragesteller seinen Betriebssitz hat. Wird dieser Freistellungsbereich überschritten muss ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein, und mit einer eigenen Unternehmens- sowie Fahrerkarte betrieben werden.Auf Grund der v.g ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
der in der Einrichtung notwendigen Beschäftigten auch diejenigen in sonstigen Bereichen (z. B. Küche, Wäscherei, etc.) mit berücksichtigen können, sofern sie der Pflege dienen. Es gibt Anforderungen an die Qualifikation/Ausbildungszeit/Berufspraxis für bestimmte Tätigkeiten innerhalb von Pflegeeinrichtungen (z. B. für die Stellung/Verabreichung von Medikamenten oder für die Ausübung der Funktion ...
Stand: 08.07.2025
Dialog: 26837
oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden sind (z. B. Linienverkehr bis 50 Km; Güterbeförderung mit Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen), ist der 21a ArbZG nicht anwendbar. Für diese Beschäftigten finden nach der Fahrpersonalverordnung die Lenk- und Ruhezeitregelungen der VO (EG) Nr. 561/2006 und die übrigen Regelungen des ArbZG Anwendung. ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391