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Was passiert, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet?

KomNet Dialog 3171

Stand: 15.08.2011

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Was passiert, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet?

Antwort:

Bei Beschädigung oder Fehlfunktion hat der Fahrer die Karte an die ausstellende Führerscheinstelle zurückzugeben. Diese stellt auf Antrag eine neue Fahrerkarte für die bereits bestehende Gültigkeitsdauer aus. Die Ersatzkarte wird innerhalb von 5 Werktagen ab Beantragung (Komplettierung der Unterlagen) ausgestellt.

Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist), sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums zu benutzen.

Der Fahrer hat zu Beginn seiner Fahrt die Angaben zu dem von ihm verwendeten Fahrzeug auszudrucken, auf diesem Ausdruck Geburts- und Familiennamen und Vornamen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen, seine Unterschrift anzubringen sowie seine Lenk- und Ruhezeiten, sonstige Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Arbeitsunterbrechungen einzutragen. Am Ende seiner Fahrt hat der Fahrer die von dem Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, auf dem Ausdruck die Zeiten der nicht als Fahrtätigkeit geltenden Tätigkeiten, die seit dem Ausdruck zu Beginn der Fahrt durchgeführt worden sind, Geburts- und Familiennamen und Vornamen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen und mit seiner Unterschrift zu versehen.

In jedem Fall ist die neue Fahrerkarte binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen. Zusätzlich ist im Falle des Diebstahls bei der zuständigen Behörde des Staates Anzeige zu erstatten, wo sich der Diebstahl ereignet hat, erst danach kann unter Vorlage der Diebstahlsanzeige eine neue Karte beantragt werden.

Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW.