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Welche Möglichkeiten habe ich, gegen Arbeitsüberlastung in der Altenpflege vorzugehen?

KomNet Dialog 26837

Stand: 15.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Psychische Belastungen und Beanspruchungen > Über- und Unterforderung

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Frage:

Ich bin in der Altenpflege tätig als Pflegehilfskraft(gelernte Arzthelferin) und bin auf einem Wohnbereich mit 33 Bewohnern (ca. 10 Selbstversorger). Meist arbeiten *WIR* zu zweit, was sehr stressig ist. Pausen können nicht eingehalten werden, weil immer ein Bewohner klingelt oder Toilettengänge gemacht werden müssen. Man verspricht, das Personal eingestellt wird, aber wenn, dann kommen die neuen Mitarbeiter/innen auf dem unteren Bereich, wo ebenfalls viele (33) pflegebedürftige Bewohner leben. (einige Selbstversorger) Zudem hat in dem *neuen* Haus die 3. Etage eröffnet und dort sind jetzt 3 Bewohner eingezogen, die wir von unserem Bereich ebenfalls versorgen müssen. Mein Körper "dankt" es mir jetzt schon. Meine Frage: Kann ich auf eine 3 Hilfskraft bestehen, und wenn Nein...wie kann ich vorgehen in der Chefetage, dass etwas geändert wird? Manchmal möchte ich alles hinschmeißen und den Arbeitsplatz sofort verlassen, weil alle Versprechungen bis jetzt nicht eingetreten sind.

Antwort:

Ihr dargestelltes Problem ist in Pflegeeinrichtungen leider kein Einzelfall. Hohes Arbeitsaufkommen bei reduzierter Möglichkeit, Erholungspausen einzuhalten, werden in Altenpflegeeinrichtungen des Öfteren beschrieben.


Bei permanent hoher Arbeitsbelastung ist es umso notwendiger, die gesetzlich bestimmten Pausen einhalten zu können. Ebenso wichtig ist es, dass der tägliche Arbeitsaufwand angemessen umsetzbar ist. Ansonsten droht Überlastung.


Anhaltende Überforderungen können möglicherweise körperliche oder psychische/psychosomatische Störungen bzw. Erkrankungen nach sich ziehen. Zu beachten ist auch, dass es sich in Pflegeeinrichtungen um die Verantwortung für besonders hilfsbebedürftige Menschen handelt. Das ist für beide Seiten (Pflegekräfte und Pflegebedürftige) wichtig.


Die Frage nach der Zahl der für das Unternehmen tätigen Mitarbeiter und deren Einsatz in der Einrichtung obliegt dem Arbeitgeber bzw. Einrichtungsträger. Sie haben keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, eine zusätzlich unterstützende Pflegekraft für ihren Bereich einzufordern.

U. E. gibt es bestimmte Pflegeschlüssel hinsichtlich der Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter. Diese sind so gehalten, dass sie hinsichtlich der Gesamtzahl der in der Einrichtung notwendigen Beschäftigten auch diejenigen in sonstigen Bereichen (z. B. Küche, Wäscherei, etc.) mit berücksichtigen können, sofern sie der Pflege dienen. 


Es gibt Anforderungen an die Qualifikation/Ausbildungszeit/Berufspraxis für bestimmte Tätigkeiten innerhalb von Pflegeeinrichtungen (z. B. für die Stellung/Verabreichung von Medikamenten oder für die Ausübung der Funktion der Pflegedienstleitung). Sie können überlegen, was stimmig ist. 


Wie haben Sie Ihr Problem der Pflegedienstleitung geschildert? Die Pflegedienstleitung hat eine Pflegeausbildung und sollte somit mit den Abläufen und Anforderungen in der Pflege aus eigener Erfahrung vertraut sein. Vielleicht ist sie bereit, für ein paar Stunden selbst Zeuge der täglichen Vorgänge auf Ihrer Etage zu sein? 


Die Pflegedienstleitung ist die Schnittstelle zwischen dem Einrichtungsträger (Arbeitgeber) und den ausführenden Pflegekräften. Sie hat sowohl die wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen des Arbeitgebers zu erfüllen und zu verwalten, als auch für die mögliche und notwendige Umsetzung durch die Pflegekräfte zu sorgen. Gleichzeitig ist sie für die Pflegekräfte und auch für die Bewohner der Einrichtung, bzw. deren Vertreter, Ansprechpartner für Anliegen und Schwierigkeiten. 


Für den Fall, dass die Funktion der Pflegedienstleitung und der Einrichtungsleitung in einer Person zusammen fallen (Einrichtungsleiter/in = Pflegedienstleiter/in), gilt sicherlich die besondere Maßgabe von wirtschaftlichen Anforderungen an die Pflegeplanung. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Einrichtung Teil einer Unternehmensgruppe ist. Somit unterliegt die Einrichtungsleitung zusätzlich den Vorgaben der Unternehmensstrukturen. 


Wenn Ihre bisherigen Anfragen nach personeller Unterstützung fruchtlos geblieben sind bzw. Neueinstellungen für andere Etagen/Bereiche vorgenommen wurden, dann bleibt Ihnen die Möglichkeit, nach den genauen Gründen hierfür zu fragen. Warum werden andere Einrichtungsbereiche personell besser ausgestattet? 


Sie können ein mit Datum und Anwesenden versehenes Gesprächsprotokoll darüber führen, dass und inwiefern Sie Ihre Überlastung angesprochen haben und was die Antworten/Ergebnisse waren.  


Es empfiehlt sich, dass auch andere in einem gemeinsamen Gespräch eine mögliche Überlastung ansprechen und dieses anschließend protokollieren. Wichtig ist, dieses Protokoll von der Pflegedienst-/Einrichtungsleitung gegenzeichnen zu lassen. Es kann sein, dass diese Vorgehensweise nicht gerne gesehen wird. Allerdings dient sie zum Nachweis, dass Sie die Überlastung angesprochen und um Abhilfe gebeten haben.


In jedem Fall gilt, Kooperation, Verständnis und konstruktives Verhalten sind besser als Konfrontation. 


Sollten die Gespräche mit der Pflege-/Einrichtungsleitung nichts ändern, dann empfiehlt es sich, Ihre Pausenmöglichkeiten und Pausenzeiten genau zu dokumentieren und in diesem Protokoll sachlich aufzuführen, warum Sie keine Pausen einhalten konnten.


Beispiel: Datum, Arbeitszeit von bis, Pausenzeiten von bis, Pausen nicht möglich ... weil, besondere Belastung


Eine solche persönliche Dokumentation sollten Sie über ein paar Wochen führen. Empfehlenswert ist es, dieses außerhalb der Urlaubszeit Ihrer Kollegin zu tun, da Urlaubsvertretungen eine kurzfristige und außergewöhnliche Belastung darstellen können. Die Dokumentationszeit sollte nicht zulasten der vorgegebenen Arbeitszeit gehen.


Schließlich haben Sie die Möglichkeit, eine 'Überlastungsanzeige' gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu machen. Diese sollte schriftlich erfolgen, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Der Erhalt einer Überlastungsanzeige sollte vom Arbeitgeber gegengezeichnet werden. Darin können sie Ihre Überlastung möglichst genau schriftlich formulieren und sachlich begründen. Protokolle können Sie als Belege beifügen.


Bitten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich, die begründete Überforderung kurzfristig abzustellen. Sie können Ihre Bereitschaft anbieten, Lösungsmöglichkeiten mit zu gestalten, sofern Sie keine weitere Überlastung bedeuten.

Sollte es daraufhin zu einem Gespräch kommen, protokollieren Sie dieses und lassen es gegenzeichnen.

Sollte sich nichts ändern, fassen Sie nach einer gewissen Zeit nach.


Wichtig: In jedem Fall gilt eine absolute Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber! 

Es bedeutet eine Pflichtverletzung, wenn diese Loyalität nicht eingehalten wird und kann zur Kündigung führen.   


Das heißt, Sie solltem Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsüberlastung so genau wie möglich (nachweisbar - also möglichst schriftlich) anzeigen und ihn über die Umstände und persönlichen Einschränkungen durch diese Belastung informieren. Dokumentation, Gesprächsprotokolle (s. o.) sind als Belege sinnvoll. An die Weisungen Ihres Arbeitgebers sind sie gebunden. Natürlich gilt das Arbeitsrecht für alle Beteiligten.  


Tipp: Wenden Sie sich nicht mit Bitte um Abstellung/Unterstützung offiziell an Dritte (Gewerkschaft, Heimaufsicht, Anwälte etc.), ehe Sie Ihren Arbeitgeber nicht ausreichend informiert und ihm Zeit eingeräumt haben, die Arbeitsüberlastung zu erkennen, zu prüfen und abzustellen. Sie können sich allerdings vertraulichen fachlichen Rat einholen.  


Gehen Sie möglichst nicht in der Öffentlichkeit mit Ihrem verständlichen Problem. Solches Verhalten kann als Rufschädigung gegenüber dem Arbeitgeber gewertet werden und Folgen (z. B. Kündigung) nach sich ziehen. Die Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber wurde in letzter Zeit rechtlich bestätigt.


Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass innerbetriebliches Beschwerdemangement immer ein Anlass für eine spätere Kündigung sein kann. Im allgemeinen wird lieber mit angepassten Mitarbeitern gearbeitet als mit solchen, die ihre Ansprüche einfordern oder Mängel ansprechen. Das hat im Gegenzug zur Folge, dass Mängel und Überlastung durch die betroffenen Arbeitnehmer oft hingenommen werden. 


Sie können sich zusammen mit der Pflegedienstleitung und Kollegen überlegen, ob es andere oranisatorische, jedoch entlastende, Möglichkeiten zur Ausübung der Pflegeabläufe auf Ihrer Station oder in der gesamten Einrichtung gibt, ohne dass die pflegebedürftigen Menschen Nachteile erleiden.

 

Sie können einen Arzt Ihres Vertrauens von Ihrer Arbeitsbelastung berichten. Er unterliegt der Schweigepflicht. Sicherlich sind zum Ausgleich Ihrer Belastung in der Freizeit entspannende Maßnahmen (Entspannungstechniken etc.) zu empfehlen. 



Hinweise:

Diese Informationen erfolgen aus Konflikt-Lösungs Sichtweise. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.


Ein (privates) Netzwerk, in dem sich Angehörige von Pflegeberufen informieren können, ist beispielsweise 


www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de