Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wer sollte eine durchgeführte Gefährdungsermittlung bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen auswerten?

KomNet Dialog 6523

Stand: 15.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Psychische Belastungen und Beanspruchungen > Soziale und psychische Belastungen

Favorit

Frage:

Wir haben in unserer Einrichtung eine Gefährdungsermittlung zur psychischen Arbeitsbelastung in Absprache mit unsere Betriebsärztin (und auch in Arbeitsschutzausschuss beschlossen) durchgführt. Hierzu wurd ein anonymer Fragebogen im Ankreuzverfahren an unsere Mitarbeiter verteilt. Frage: Wer wertet die beantworteten Fragebögen aus? Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsrat und Psychologin? Oder Betriebsrat und ... ? Oder wen schlagen Sie vor?

Antwort:

Um eine hohe Akzeptanz und damit einen guten Rücklauf der Fragebögen zu erreichen, sollte schon im Vorfeld das Verfahren der Mitarbeiterbefragung einschließlich der Zielsetzung und der Auswertungsmodalitäten allen Befragten mitgeteilt werden. Transparenz und Vertrauen sind die wichtigsten Grundlagen für eine erfolgreiche Mitarbeiterbefragung.

Die Auswertung ist nur ein Schritt in dem Prozess „Mitarbeiterbefragung“. Die Auswertung sollte grundsätzlich von denjenigen Personen erfolgen, die auch die Fragen zusammengestellt haben, da diese mit der genauen Zielsetzung der Mitarbeiterbefragung vertraut sind.

Die Auswertung ist auch abhängig von dem verwendeten Fragebogen (sog. Instrument). Handelt es sich um ein Standard-Instrument, in dem die Auswertung genau beschrieben ist, kann dies z. B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden. Um eine Transparenz sicherzustellen, sollte auch ein Mitglied des Betriebsrats beteiligt sein.

Der wichtigere Schritt nach der "arithmetischen" Auswertung ist der dann folgende Schritt der Bewertung der Aussagen. Hierzu sind - je nach verwendetem Instrument - arbeitspsychologische Grundkenntnisse notwendig. Bei diesem Schritt empfiehlt sich die Beteiligung der Betriebsärztin, da sie im Vorfeld involviert war und offensichtlich über die entsprechenden Erfahrungen verfügt.

Ein weiterer folgender Schritt ist die „Ableitung von Maßnahmen“ aus den erhalten Ergebnissen. Hierzu sollten die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung allen Beschäftigten dargestellt und Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert werden. Auf diese Weise können die Beschäftigten in die Entwicklung konkreter Maßnahmen einbezogen werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der die Broschüre Psychische Belastungen vermeiden - gesünder arbeiten. Ein Handlungsleitfaden für Betriebe.