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Ist die DGUV Regel 103-003 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" als Stand der Technik zu betrachten?

KomNet Dialog 43190

Stand: 27.08.2020

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

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Frage:

Die DGUV Regel 103-003 Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen sagt unter Punkt 5.3.4.1: Jeder Einsteigende muss PSA zum Retten bzw. gegen Absturz tragen. PSA zum Retten sind in der Regel keine PSA gegen Absturz. Der zuerst Einsteigende ist bei Schächten ab 1 m Tiefe mit einem Sicherheitsseil zu sichern, um eine schnelle und sichere Rettung jederzeit zu ermöglichen. Ist das als "Stand der Technik" zu betrachten und folgt daraus, dass solche Sicherungsmethoden grundsätzlich bei engen Räumen ab 1 m Tiefe anzuwenden sind?

Antwort:

Auf der Seite ergo-online.de ist zu den DGUV Regeln folgendes nachzulesen:


"DGUV Regeln für Gesundheit und Sicherheit

Die Regeln der Unfallversicherungsträger (DGUV-Regeln) sind allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die den Stand des Arbeitsschutzes beschreiben und auf der Grundlage des Erfahrungswissens der Unfallversicherungsträger die von allen beteiligten Kreisen für erforderlich gehaltene Maßnahmen empfehlen.


Sie werden einem den Unfallverhütungsvorschriften vergleichbaren Entwurfs- und Genehmigungsverfahren unterworfen und von den Selbstverwaltungsgremien der Unfallversicherungsträger verabschiedet. Der Dachverband DGUV, Fach- und Branchenverbände, die Sozialpartner und Fachleute sind im Sachgebiet und Fachbereich an der Aufstellung beteiligt. Das Bundesministerium und der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik werden informiert.


Branchenregeln als Ergänzung

Branchenregeln sind anwenderfreundliche Instrumente für Unternehmer und andere Akteure für bestimmte gewerbliche Branchen und öffentlichen Einrichtungen. Sie beinhalten für eine Branche den Stand der Technik und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, fassen alle wichtigen Informationen verständlich zusammen, beschreiben branchenspezifische Arbeitsverfahren und Arbeitsplätze an praktischen Beispielen und sollen als Ergänzung zu den branchenneutralen staatlichen Technischen Regeln vor allem den Unternehmer in Klein- und Mittelbetrieben unterstützen. Sie sind umfassend ausgerichtet und berücksichtigen auch Maßnahmen der Arbeitsmedizin oder Gesundheitsförderung.


Der Unternehmer soll damit an der Praxis orientierte und wirtschaftlich vertretbare Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen können. Dort, wo es keine Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften oder staatliche Technische Regeln gibt, zeigen DGUV Regeln Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.


Eine rechtliche Vermutungswirkung (zur Erfüllung der gesetzlichen Schutzziele), wie es für die Umsetzung der staatlichen Technischen Regeln gilt, entsteht bei DGUV Regeln allerdings nicht. Die Anwendung der DGUV Regeln schafft keine Rechtssicherheit.


Bei Umsetzung der Anforderungen der Regeln können Unternehmer, Versicherte und auch Aufsichtspersonen davon ausgehen, dass die Anforderungen der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Anwendungsbereich erfüllt sind."


Im Anwendungsbereich der DGUV Regel 103-003 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" ist nachzulesen, dass diese BG-Regel bei Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen (im folgenden abgekürzt mit: u. R. a. A.) anzuwenden ist. Sie ist auch anzuwenden auf den Umgang mit Einrichtungen bei diesen Arbeiten.

Für Arbeiten in u. R. a. A. gilt auch die Unfallverhütungsvorschrift „Abwassertechnische Anlagen“ (BGV C 5).

Für Bau- und Sanierungsarbeiten in u. R. a. A. gilt auch die BG-Regel „Rohrleitungsbau“ (BGR 236).


In anderen als in der DGUV Regel 103-003 genannten Bereichen muss diese nicht angewendet werden, somit kann auch nicht davon ausgegengen werden, dass diese Sicherungsmethode grundsätzlich anzuwenden ist. Für andere Bereiche ist es möglich, dass eigene DGUV Regeln erlassen worden sind, wie z. B. die DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen".