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(Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr) dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit des Fahrpersonals kann allerdings bis auf 60 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Diese Regelung gilt nur für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zHM von mehr als 3,5 t.Im ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
Nein, ein Regalbediengerät fällt nicht unter die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 68 wird u. a. Folgendes ausgeführt:"(1) Flurförderzeug im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,2. zum Befördern, Ziehen oder Schie ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 43719
von mehr als 3,5 t sind daher aus dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen. Wenn eine Ausnahme zutrifft, brauchen die Fahrer dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahrtenschreiber zu verwenden. Ein vorhandener digitaler Fahrtenschreiber kann auf Modus "OUT" gestellt werden. Wird eine Fahrerkarte in den digitalen Fahrtenschreiber gesteckt ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt." ...
Stand: 28.11.2011
Dialog: 15014
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Arbeitgeber zuständig ist. Dies kann z.B. die letzte Schnellschlußarmatur am Füllarm sein. Weiterhin ist zu klären, wer die Füllanlage sachlich benutzt? Eigenes Werkspersonal oder ein Überlassen an andere, so dass der Füllvorgang in eigener Verantwortung durch den Fahrer erfolgt. Die Pflichten der Betriebssicherheitsverordnung treffen gem. den o.g. Leitlinien meistens beide Parteien. Hierbei ...
Stand: 14.11.2020
Dialog: 4109
Frage 1: Ja, die anfallenden zwei wöchentlichen Ruhezeiten können durchaus an einem Stück in der zweiten Woche genommen werden. Dem Unternehmer wird mit §1 Abs.4 FPersV (Fahrpersonalverordnung) genau diese Möglichkeit für seine Planung der Wochenruhezeiten geschaffen: "(4) Abweichend von Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrer der in Absatz 1 Nr. 2 ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um eine nichtgewerb ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Wenn es sich bei den Fahrzeugen um "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" handelt, unterliegen diese nicht dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Das Fahrzeug muss als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" im Fahrzeugschein eingetragen sein.In dem Fall muss vom Fahrpersonal keine Fahrerkarte verwendet werden - auch in den Fällen nicht, wenn das Fahrzeug der Fahrtenschreiberpflicht un ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 20733
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. i) der VO (EG) 561/2006 sind Fahrzeuge mit 10 bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nichtgewerblichen Personenbeförderung verwendet werden, von den EG-rechtlichen Bestimmungen ausgenommen.Die Fahrerkarte muss in diesem Fall nicht gesteckt werden. In das Kontrollgerät ist die Buchung " OUT " manuelleinzugeben.Für Reisebusse mit mehr als 17 Sitzen gibt es "keine Privatfa ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 20053
Grundsätzlich kann zu den in der Frage genannten Zeiten aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht folgendes gesagt werden:Sofern der Monteur selber fährt, handelt es sich in allen drei Fällen um Arbeitszeit i.S. des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG. Sofern der Monteur nicht selber fährt, handelt es sich nur dann um Arbeitszeit, wenn er während der Fahrt den Außendienst vor- oder nachbereitet, z.B. Aktenstudium, ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
Sofern das Fahrzeug im Verlauf der Arbeitsschicht sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch in nicht öffentlichen Bereichen bewegt wird, ist das Kontrollgerät zu bedienen und somit die Fahrerkarte zu stecken. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffes "Beförderung im Straßenverkehr" gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.561/2006. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14684
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht üb ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
Gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 2 der Fahrpersonalverordnung - FPersV sind Fahrzeuge die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens verwendet werden oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von den Lenk- und Ruhezeiten ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14668
. Die Tageslenkzeit ist definiert als die Summe der Lenkzeiten zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Werden durch den Fahrer immer wieder kürzere Zeiträume, z. B. 6 Stunden eingelegt, sind die Lenkzeiten ggf. über mehrere Kalendertage zusammenzuzählen bis zum Beginn einer ausreichend langen Tagesruhezeit. Zusammenfassend kann festgestellt ...
Stand: 08.08.2011
Dialog: 14278
Aufgrund der Fragestellung ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug nicht mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet ist.Der reine Transport von Waren im Werkverkehr ist in der angegebenen Gewichtsklasse (2,8-3,5 t zgG) nachweispflichtig, jedoch nicht kontrollgerätepflichtig. Hier reicht der handschriftliche Nachweis nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV aus.(Verkaufsfahrzeuge: Gem. § 1 Abs ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 17049
Spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden, sind von den Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. von der VO (EU) Nr. 165/2014 ausgenommen.Bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist der digitale Fahrtenschreiber über die Menüsteuerung auf "OUT-Betrieb" einzustellen. Der Fahrer ist in den Fällen nicht verpflichtet ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 42487
sich gewissenhaft an die mehr als deutlichen Aussagen dieser Rechtsvorschrift, dann treten bei der Handhabung derselben, auch für die Fahrer im Linienverkehr bei einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer, keinerlei Probleme auf. Der Teil des Arbeitstages der nicht Ruhezeit ist, setzt sich zusammen aus Arbeitszeit und Ruhepausen. Etwas anderes gibt es nicht.2) Der Teil der nicht Ruhepause 3) ist, setzt sich für Fahrer ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ist als Nebenb ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
Bei Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten zur Güterbeförderung oder zur Personenbeförderung sind grundsätzlich - in Abhängigkeit der zulässigen Gesamtmasse - die Verordnung (EG) 561/2006 oder die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) anzuwenden. Wie auch Ziffer 1.5 des "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften" zu entnehm ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 12283