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Dürfen 5-Minuten-Pausen als Lenkzeitunterbrechung angerechnet werden?

KomNet Dialog 21204

Stand: 27.05.2014

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Bei mir im Unternehmen ist es üblich, dass 5 bzw auch 6 Minuten als Lenkzeitunterbrechung angerechnet werden. (Linienverkehr mit Haltestellenabstand unter 3 km und unter 50 km). Ist dies legal?

Antwort:

Vorbemerkung:
Der Begriff "Lenkzeitunterbrechung" in der Fragestellung wird in der Antwort mit dem Begriff "Fahrtunterbrechung" gleich gesetzt.

Antwort:
Ausschließlich unter dem zeitlichen Aspekt betrachtet, ja.

Erläuterung:
Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 [Begriffsbestimmungen]; § 1 Absatz 1 FPersV "Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr"

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

d) „Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird;

Die Formulierung „jeden Zeitraum“ macht es möglich, dass auch Zeitabschnitte von nur einer Minute Dauer als Fahrtunterbrechung bewertet werden können.

Entscheidend für die Bewertung eines Zeitabschnittes als Fahrtunterbrechung ist weniger der zeitliche Rahmen als vielmehr die qualitativen Bestimmungen einer Fahrtunterbrechung!

Eine Fahrtunterbrechung ist nur dann gegeben, wenn diese drei Kriterien
  • keine Fahrtätigkeit
  • keine anderen Arbeiten
  • ausschließlich zur Erholung genutzt
nebeneinander eingehalten sind. Ist auch nur eines der drei Kriterien nicht vorhanden, handelt es sich bei dem gegebenen Zeitabschnitt nicht um eine Fahrtunterbrechung.

Liegt in einem Fall keine Fahrtunterbrechung vor, so wird der in Frage stehende Zeitabschnitt deswegen nicht automatisch zur Lenkzeit. Deshalb können diese Zeitabschnitte, Fahrtunterbrechung oder nicht, der Berechnung der Lenkzeit bzw. Lenkdauer entzogen werden.