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Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG wie auch in dem u.g. Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wird explizit keine Aussage zu Urlaubstagen als Ersatzruhetage getroffen. Das Arbeitszeitgesetz regelt grundsätzlich nur, dass ein freier Werktag gewährt werden muss. Bezahlung, Urlaubsansprüche und mögliche Stundengutschriften sind Sache der Tarifvertragsparteien bzw.arbeitsvertraglich zu regeln.Der Ersatzruhetag ...
Stand: 30.12.2024
Dialog: 11053
Die Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze Fahrstrecken von Haus zu Haus in langsamem Tempo, ständigen Fahrtunterbrechungen und Pausen zum Einsammeln der in den Tonnen befindlichen Stoffen gekennzeichnet sind. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmü ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 43347
In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen für Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zuständig. Der Antrag ist an die Dienststelle zu richten, in deren Aufsichtsbezirk der Betriebssitz ist.Der Antrag kann formlos gestellt werden. Dieser muss begründet werden.Um den Antrag sachgerecht und zügig bearbeiten zu können, sollen die Antragsunterlagen folgende ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 623
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist u.a. geregelt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Eine vergleichbare Vorschrift für Feiertage ist im ArbZG nicht enthalten. Feiertage, die auf Werktage fallen, braucht der Arbeitgeber auch nicht bei der Ermittlung der 15 beschäftiungsfreien Sonntage zu berücksichtigen.Bezüglich beschäftigungsfreier Feiertage an Werktagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4237
Das Arbeitszeitgesetz sieht nachfolgende Regelung vor:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 4885
zusätzlich als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt, gilt nach §16 Abs.2 des Arbeitszeitgesetztes eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Darüber hinaus existiert für Werkstätten eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Bei diesen Daten handelt es sich jedoch nicht um Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Sie beziehen sich ausschließlich ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung hat während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für den Beschäftigten zu erfolgen. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder von ihm schriftlich damit beauftragten ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 5995
Unter § 10 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG sind gesetzliche Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG) aufgeführt. Mit den dort aufgeführten Tätigkeiten dürfen Arbeitnehmer beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, d.h. nur unter dieser Voraussetzung dürfen die Arbeiten sonntags ausgeführt werden!Gemäß § 10 Abs. 1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4387
Bei der Berufung in den Wahlvorstand handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist.Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Die Gewährung von Ersatzfreizeit für den Sonntag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Arbeitgebers. ...
Stand: 13.05.2019
Dialog: 42710
§ 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Absatz 2: "In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht." Bedingungen: es ist ein mehrschichtiger Betrieb und es folgt eine 24-stündige Betriebsruhe! Zur Frage ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625
Ruhepausen dienen der Erholung bei der täglichen Arbeitszeit. Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen ist der Erholungswert dann am Höchsten, wenn den Arbeitnehmern der Zeitpunkt der Ruhepause rechtzeitig bekannt ist, da sie sich dann darauf einstellen können. Ruhepausen sollten daher möglichst langfristig und präzise im Voraus festgelegt werden.Grundsätzlich ist es aber zulässig ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG - unterscheidet grundsätzlich zwischen Werktagen bzw. Sonn- und Feiertagen. Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Der Samstag ist somit ein ganz normaler Arbeitstag, sofern auf diesen Tag nicht ein "bundeseinheitlicher" Feiertag, wie z. B. der 1. Januar, der 1. Mai, der 3. Oktober oder der 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag eines jeden Jahres ...
Stand: 14.06.2022
Dialog: 17731
Chauffeurleistungen, die von Beschäftigten eines Unternehmens innerhalb des Unternehmens in einer eigenen Abteilung "Fahrdienste" erbracht werden, können auch unter „Verkehrsbetrieb-Leistungen“ i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) subsumiert werden und sind somit auch an Sonn- und Feiertagen zulässig.Ein Verkehrsbetrieb dient unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Beförderung ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43572
In Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen kann man öffentliches Interesse im Sinne von des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG (§ 15 Abs. 2 ArbZG) als Begründung anführen.§ 15 Abs. 2 ArbZG darf als Genehmigungsgrundlage aber erst dann herangezogen werden, wenn keine andere Rechtsgrundlage im ArbZG dafür in Frage kommt.Es ist zunächst zu prüfen, ob die Arbeiten tatsächlich nur ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13536
Als Lenkzeit gelten alle Zeiten, die mit der Fahrtätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. VO EG 561/2006, Art. 4 ff.)Dazu rechnen u.a. Aufenthalte an Ampeln, Bahnübergängen oder bei Staus, auch wenn diese Zeiten im Kontrollgerät als Arbeitszeit dokumentiert werden.Siehe hierzu die Leitlinie 4 der EU zur VO EG Nr.561/2006. ...
Stand: 04.05.2022
Dialog: 13083
Die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen an Sonn- und Feiertagen ist verboten (§ 9 ArbZG) bzw. nur im Rahmen einer Ausnahmebewilligung (§ 10 oder 13 ArbZG) zulässig. Das Arbeitszeitgesetz bietet jedoch keine Möglichkeit, Sonn- und Feiertagsarbeit für einen "Tag der offenen Tür" zuzulassen.Vorrangig wäre daher zu prüfen, ob diese Veranstaltung nicht nur an einem Samstag durchgeführt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18437
Regelungen zu der von Ihnen angesprochene Thematik sind im dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe" des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen:Gemäß § 9 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. Davon abweichend dürfen Arbeitnehmer mit bestimmten, unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn diese Arbeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
Die Fahrten fallen unter § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV und somit müssen die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das Nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten durch GPS-Aufzeichnungen ist nicht gesetzeskonform. Der freiwillige Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine Lösungsvariante, denn durch den Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine rechtskonforme Aufzeichnung der einzelnen Tät ...
Stand: 08.05.2012
Dialog: 16169
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814