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Können Standzeiten, z.B. vor Ampeln oder im Stau, von über zwei Minuten, von der Lenkzeit abgezogen werden?

KomNet Dialog 13083

Stand: 04.05.2022

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Können Standzeiten, z.B. vor Ampeln oder im Stau, von über zwei Minuten, von der Lenkzeit abgezogen werden?

Antwort:

Als Lenkzeit gelten alle Zeiten, die mit der Fahrtätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. VO EG 561/2006, Art. 4 ff.)


Dazu rechnen u.a. Aufenthalte an Ampeln, Bahnübergängen oder bei Staus, auch wenn diese Zeiten im Kontrollgerät als Arbeitszeit dokumentiert werden.


Siehe hierzu die Leitlinie 4 der EU zur VO EG Nr.561/2006.