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Wie weit im Voraus müssen die Zeiten für Ruhepausen feststehen?

KomNet Dialog 4317

Stand: 12.02.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Pausenregelungen

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Frage:

Wie weit im Voraus müssen die Zeiten für Ruhepausen feststehen? Reicht es in der stationären Altenpflege, wenn ein grundsätzlicher Pausenkorridor von z.B. zwei Stunden festgelegt ist (z.B. zwischen 10 und 12 Uhr nimmt jeder Mitarbeiter 30 Minuten Pause), innerhalb dessen jede Abteilung individuell beim täglichen Arbeitsbeginn (also erst ein paar Stunden vorher) die Pause für jeden einzelnen Mitarbeiter plant? Meine Pause könnte dann täglich je nach Arbeitsanfall anders liegen - aber immer innerhalb des Korridors - und ich erfahre es erst am Morgen des Arbeitstages.

Antwort:

Ruhepausen dienen der Erholung bei der täglichen Arbeitszeit. Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen ist der Erholungswert dann am Höchsten, wenn den Arbeitnehmern der Zeitpunkt der Ruhepause rechtzeitig bekannt ist, da sie sich dann darauf einstellen können. Ruhepausen sollten daher möglichst langfristig und präzise im Voraus festgelegt werden.

Grundsätzlich ist es aber zulässig, dass für die Lage der Ruhepause ein Zeitkorridor vorgegeben wird, dieses gilt insbesondere bei gleitender Arbeitszeit. Ansonsten müssen aber betriebstechnische Gründe ein jeweils kurzfristiges (vor Beginn der Arbeit) Festlegen der konkreten Pausenzeit rechtfertigen. Auf Grund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, möglichst regelmäßige Ruhepausen anzustreben, da so ein zusätzlicher Erholungseffekt erreicht wird. (siehe auch Kommentar zum ArbZG, § 4 Rd. 31: Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 )


Es gibt keine Aufzählung, welche betrieblichen Belange als betriebstechnische Gründe für die Einführung von Pausenkorridoren gelten können. Dieses ist stets eine Einzelfallentscheidung. Wir halten es aber für durchaus realistisch, dass in der stationären Altenpflege sich die Notwendigkeit von Pausenkorridoren ergeben kann, wobei allerdings zu klären wäre, ob ein Zeitraum von zwei Stunden wirklich nötig und angemessen ist. Wir empfehlen, dass dieser Punkt zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitervertretung/Betriebsrat erörtert und geklärt wird. Ggf. kann auch die Fragestellung mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vor Ort erörtert werden.