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Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
zur Arbeitszeitgestaltung vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das wird auch dadurch deutlich, dass die unter § 22 und § 23 ArbZG genannten Bußgeld- und Strafvorschriften sich an den Arbeitgeber richten. Der Arbeitgeber kann seine Verantwortung nach dem Arbeitszeitgesetz nur auf Beschäftigte mit Vorgesetztenfunktion schriftlich übertragen, wenn er diese Vorgesetzten oder Führungskräfte wie ein Arbeitgeber ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
der Arbeitsschutzbestimmungen und DGUV-Vorschriften verantwortlich, wenn seine Beschäftigten außerhalb seines Betriebes, z.B. in Fremdbetrieben, tätig sind.Die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines Unfalls eines Fremdmitarbeiters im Betrieb lässt sich pauschal nicht beantworten, da hierbei die Gesamtumstände gewürdigt werden müssen. Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Vertragsarbeit haben in jedem Fall ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7623
Das Arbeitsschutzgesetz betont die Verantwortung des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Eine wesentliche Verpflichtung des Arbeitgebers ist das Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie das Festlegen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 1408
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Deren Beachtung war bereits seit 1994 in § 6 Abs.1 Arbeitszeitgesetz gefordert.Durchführen kann die Belastungsanalyse jede Person (intern oder extern) mit entsprechenden Fachkenntnissen, die der Arbeitgeber beauftragt. Die Verantwortung nach dem Arbeitsschutzgesetz liegt beim Arbeitgeber. Bei der Anfertigung einer solchen Belastungsanalyse sollte auf jeden Fall ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 3639
Primär ist der Arbeitgeber (Dienstleister; hier: das Reinigungsunternehmen) für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Aber auch dem Auftraggeber obliegen gewisse Pflichten. Grundsätzlich gilt hier folgendes:Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 ...
Stand: 02.06.2025
Dialog: 42372
Gemäß § 5 "Beurteilung von Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - hat der Arbeitgeber (1) ... durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) ... (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
Diese Frage wird in den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) beantwortet.Die Leitlinie A 5 führt die Verantwortung jedes Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer aus.Die Leitlinie B 3.1 gibt die Hinweise auf die unterschiedlichen Verantwortungen zwischen Arbeitgeber und Betreiber einer Anlage.Hiebei ist eine klare Schnittstelle zu definieren, für welche Bereiche der Anlage welcher ...
Stand: 14.11.2020
Dialog: 4109
-Westfalen zu entnehmen.Zuständige Aufsichtsbehörde sind in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz. Dort erhalten Sie bei Bedarf auch nähere Informationen bezüglich der Anforderungen an Arbeitszeitaufzeichnungen bei Filmproduktionen.Die Adressen in den anderen Bundesländern finden Sie hier. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 11641
Änderungen in der Schichtplangestaltung im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes sind weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig. ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 3293
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die Arbeitgeber/Unternehmer und/oder Betreiber in Deutschland bzgl. des Arbeitsschutzes bei Montagearbeiten beachten müssen, sind (nicht abschließend):o Arbeitsschutzgesetz- ArbSchGo Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichVo Gefahrstoffverordnung – GefStoffVo Störfallverordnung – 12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (12. BImSchV)o ...
Stand: 30.11.2019
Dialog: 3259
Die Frage berührt zwei Rechtsbereiche, nämlich den Bereich des Arbeitsschutzes und den Bereich des Arbeitsrechtes.Arbeitsschutzrecht:Die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, hier insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, verpflichten den Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 3955
i.V.m. § 3 Satz 1 ArbZG). Arbeitsrechtlich kann er diese Verpflichtung auf die Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer delegieren (Nutzen von Zeiterfassungsgeräten, Stundenzettel), die Verantwortung gemäß ArbZG für die Aufzeichnung verbleibt aber beim Arbeitgeber.Bei der Beschäftigung bei einem Kunden verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen weiterhin beim Arbeitgeber ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5432
Arbeitgeber im Sinne des § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist jede natürliche Person, die einen Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Absatz 2 des ArbZG beschäftigt. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, so erstreckt sich die bußgeldrechtliche Verantwortung auf gesetzliche Vertreter, die anstelle des eigentlichen Normadressaten handeln, z. B. der Prokurist ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 6788
Gefährdungsbeurteilung wird meist individuell entwickelt, da die einzelnen Rahmenbedingungen verschieden sind. Wir empfehlen, sich ggf. vor Ort von einem Fachmann beraten zu lassen. Auch weisen wir daraufhin, dass die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitgeber liegt. Die Betriebsärztin kann, wie auch die Sicherheitsfachkraft, dabei beratend tätig werden. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4019
, das derjenige, der für das Unternehmen unterzeichnet, Unternehmerpflichten übernimmt. Hierzu gehört auch die fahrpersonal- und strafrechtliche Verantwortung für die Unterschrift. Das wiederum bedeutet, dass es sich bei einer beauftragten Person nur um jemanden handeln kann, dem der Unternehmer mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet hat, die die beauftragte Person berechtigen, im Rahmen der Beauftragung ...
Stand: 29.03.2016
Dialog: 26257
. 2 ArbZG gegenüber der Aufsichtsbehörde auch bei Vertrauensarbeitszeit weiterhin der Arbeitgeber verantwortlich ist.Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Arbeitgeber die Führung der Arbeitszeitnachweise den Arbeitnehmern überträgt, sofern er durch gelegentliche, stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellt.Auch die Verantwortung der Einhaltung ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 26846
Beim Fremdfirmeneinsatz können sach- und ortsunkundige Personen störend in Betriebsabläufe eingreifen. Außerdem ist das Gefährdungspotenzial für die Personen der Fremdfirma als auch für die anderen Beschäftigten grundsätzlich höher. Daher haben der Auftraggeber und der Auftragnehmer (hier die Fremdfirma) eine Reihe von Pflichten:- Die Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Beschäftigten,- die Verke ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 18109
spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln, die mindestens die Angaben nach Anhang 1 enthält. Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen."Nähere Regelungen dazu, u.a. zu dem Begriff Baustelle und bauliche Anlage finden sich in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB .Den Versicherungsschutz ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
von Sonderurlaub- Jobrotation (Arbeitswechsel)- Teilzeitarbeit- Rückmeldung über Leistungen- Selbstbestimmung bei der Arbeitsausführung- Partizipation an Entscheidungen- Arbeitsplatzsicherheit- Angebote von Supervision und Coaching- Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten- Delegation von Verantwortung- Erweiterung der individuellen Handlungsspielräume2. FührungsverhaltenNach Cherniss (1999, zitiert ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 13386