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KomNet-Wissensdatenbank

Arbeitsbelastung im Krankenhaus

KomNet Dialog 1408

Stand: 15.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Psychische Belastungen und Beanspruchungen > Über- und Unterforderung

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Frage:

Ich bin als Krankenschwester beschäftigt in einem Krankenhaus, das jetzt von einem anderen Träger übernommen wurde. Es wurde schon reichlich Personal abgebaut, so dass wir auf einer internistischen 28 Betten Station morgens zu dritt, nachmittags zu zweit arbeiten, am Wochenende sogar nur zwei und zwei. Die Arbeit ist nicht zu schaffen, die Patienten total unterversorgt, weil auch meistens viele Pflegefälle (Apoplexe) auf dieser Station liegen. Unsere Stationsleitung sagt bei Beschwerden unsererseits einfach, dass wir es uns nicht mehr leisten können mit mehr Personal zu arbeiten wegen der vielen Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden der Teilzeitkräfte. Was können wir unternehmen, um diese Situation abzustellen, denn auch wir sind am Ende unserer Kräfte. Außerdem geht die Dienstplangestaltung meistens zu Lasten einiger Kollegen, das heißt dass unsere Stationsleitung und die Vertretung weder Spätdienst noch Nachtdienst machen. Unser Personalrat ist informiert, unternimmt aber zur Zeit nichts. Die Patienten, die sich nicht wehren können, werden morgens um 3 Uhr gewaschen, damit wir überhaupt über die Runden kommen, dadurch auch Arbeitsüberlastung der Nachtwachen. Pausen sind meistens nicht gegeben, weder am Tag noch nachts.

Antwort:

Das Arbeitsschutzgesetz betont die Verantwortung des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Eine wesentliche Verpflichtung des Arbeitgebers ist das Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie das Festlegen der sich daraus ergebenden erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und die Überprüfung von deren Wirksamkeit.

Die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt sollen in ihrer beratenden Funktion den Arbeitgeber unterstützen.

Die Beschäftigten sind nach dem Arbeitsschutzgesetz berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.


Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzausschuss. Die Arbeitnehmer können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter, Personalrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeaufragte) anregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachzufragen.


Im Internet werden zur Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus unter anderem folgende Informationen angeboten: Broschüre „Arbeitszeitgesetz“ des Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung – BMA


Bei wiederholten Verstößen des Arbeitgebers gegenüber den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und Tatenlosigkeit trotz innerbetrieblicher Aufforderung zu Änderungen durch die Beschäftigten oder Beschäftigtenvertretung (Betriebs-, Personalrat) kann auch das zuständige Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsichtsamt direkt von den Beschäftigten - auch anonym - über die Mängel informiert werden.