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In welchen Richtlinien wird der Arbeitsschutz auf Bau- und Montagestellen innerhalb von Raffinerieanlagen in Deutschland definiert?

KomNet Dialog 3259

Stand: 30.11.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Rechtsvorschriften

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Frage:

In welchen Richtlinien wird der Arbeitsschutz auf Bau- und Montagestellen innerhalb von Raffinerieanlagen in Deutschland definiert? Die Baustellen sind überwiegend von Fremdpersonal besetzt. Teilweise gelten die Sicherheitsvorschriften im Raffineriebetrieb, teilweise sind Anlagenteile ausgegliedert und gelten als externe Baustellen.

Antwort:

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die Arbeitgeber/Unternehmer und/oder Betreiber in Deutschland bzgl. des Arbeitsschutzes bei Montagearbeiten beachten müssen, sind (nicht abschließend):


o Arbeitsschutzgesetz- ArbSchG

o Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV

o Gefahrstoffverordnung – GefStoffV

o Störfallverordnung – 12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (12. BImSchV)

o Baustellenverordnung – BaustellV

o Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV

o Arbeitszeitgesetz – ArbZG


Weiterhin ist anzumerken, dass zu fast jeder Verordnung Technische Regeln existieren, die als Stand der Technik heranzuziehen sind.


Darüber hinaus ist das das Unfallverhütungsrecht der Unfallversicherungsträger, wie z.B.:

o DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

o DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"

heranzuziehen. Auch hier existieren zahlreiche Berufsgenossenschaftliche Regeln (DGUV Regeln) und -Informationen (DGUV Informationen), die nicht alle aufgezählt werden können. Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften finden sie im Internet unter https://publikationen.dguv.de


Die Informationen (Praxishilfen, Beratung, Grundlagen) können Sie auf der entsprechenden Seite der Bau-Berufsgenossenschaft einsehen. 


Auf der Internetseite des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie u. a. weitergehende Informationen zur Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen.

Sicherheitsvorschriften des Auftraggebers (Raffinerie) gelten insofern nur, wenn sie im Vertrag auch als mitgeltend benannt sind. Diese Dokumente sollten dann frühzeitig dem Auftragnehmer übergeben werden und für die ausführenden Monteure auch als Unterweisungsgrundlage genutzt werden.


Konkrete Beurteilungen, Risikobeterachtungen, Gefahrenbewertungen sollten Ihnen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Hier seien ein paar Dokumente genannt, die in einer Raffinerie üblicherweise vorhanden sind:


o Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG, GefStoffV, BetrSichV)

o Sicherheitsbericht, Sicherheitsanalyse (StörfallV)

o Explosionsschutzdokument (GefStoffV)


Wichtig ist die Vertragsgestaltung zu den relevanten Punkten (Arbeitsschutz). Folgende Fragen sollten mindestens geklärt sein (nicht abschließend):


o Vertragsform, Werkvertrag oder Arbeitnehmer-Überlassung?

o Beteiligung von Fachkräften (eigene/externe)?

o Arbeitsschutz in der Ausschreibung berücksichtigt?

o Anlagenzustand, klare Schnittstellen?

o Entscheidungsbefugnis bei wem? Weisungsbefugnis geregelt? Verantwortliche benannt?

o Aufsichtsführende benannt? Koordinator benannt?

o Unterweisung, Anweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt? Durch wen?

o Einweisung durch Auftraggeber?

o Ständiges gegenseitiges Unterrichten und Abstimmen!

o Kontrolle der Maßnahmen, Ortsbesichtigungen, Vergewissern über die Einhaltung der Vorschriften?

o Frage des Einsatzes von Subunternehmern?

o Überlassung von Arbeitsmitteln, von persönlicher Schutzausrüstung?

o Erforderliche Pläne erstellt (SiGe-Plan, Gefährdungsbeurteilung)?


Ein zentrales Instrument ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der üblicherweise von einem Koordinator in Zusammenarbeit mit Auftraggeber und - nehmer erarbeitet wird. Der Plan dient dazu die Maßnahmen zu koordinieren und die Arbeitsschutzanforderungen der einzelnen Gewerke untereinander abzustimmen und darzustellen. Rechtliche Grundlage ist die Baustellenverordnung (s.o.).