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Nein, mit §9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wird eine 24-stündige Betriebsruhe gefordert. Der Schichtbeginn darf bei mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht um bis zu 6 Stunden vor- oder zurück verlegt werden, wenn (...) der Betrieb 24 Stunden ruht. Das bedeutet, dass auch mehrschichtige Betriebe eine Produktionsunterbrechung von 24 Stunden einhalten müssen. Im Kommentar zum A ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 9447
- und Ruhezeiten befreit sind. Das Kontrollgerät ist in diesen Fällen auf "Out of Scope" zu stellen.In den "Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) heißt es unter Nummer 2.1.9 "Nichtgewerbliche Fahrten/Güterbeförderungen (Fahrten für private Zwecke)(Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006)" wie folgt:"Fahrzeuge ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43990
nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.Nähere Erläuterungen zu dieser sogenannten Handwerkerregelung sind ebenfalls dem v.g. Leitfaden zu entnehmen.Hinweis: Die Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten gemäß Arbeitszeitgesetz/ArbZG sind einzuhalten ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Arbeitszeitgesetz).Mit § 7 Abs. 2 Ziffer 2 ArbZG wird die Möglichkeit eröffnet, in der Landwirtschaft durch Tarifvertrag die Arbeitszeiten bzw. die Ruhezeit der Bestellungs- und Erntezeit ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
- und Familiennamen und Vornamen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen, seine Unterschrift anzubringen sowie seine Lenk- und Ruhezeiten, sonstige Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Arbeitsunterbrechungen einzutragen. Am Ende seiner Fahrt hat der Fahrer die von dem Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, auf dem Ausdruck die Zeiten der nicht als Fahrtätigkeit geltenden ...
Stand: 15.08.2011
Dialog: 3171
Grundsätzlich gilt für Fahrzeuge, die mit Anhänger über eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 t verfügen, dass Lenk- und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten und ein Kontrollgerät verwendet werden muss, soweit nicht eine Ausnahme greift. In Ihrem Fall besteht das Fahrzeuggespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger bzw. einer Arbeitsmaschine (Kompressor ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24558
Urlaub und Wochenruhezeit können unter dem Symbol „Tagesruhezeit“ nachgetragen werden, da der Fahrer wie bei einer Tagesruhezeit frei über seine Zeit verfügen kann. Bei Krankheit ist davon auszugehen, dass es sich um sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung handelt, die in der Regel die Voraussetzungen der Ruhezeit erfüllen (Anzinger, Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht). Soweit die Zeiten (Nachtrag ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
Ihre tatsächliche Arbeitszeit 9 Stunden.Bei einem entsprechenden Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden wäre die Arbeitszeit nicht zu beanstanden.Hinsichtlich der Ruhepausen ist anzumerken, dass das ArbZG bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten fordert.Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist die Arbeitszeit durch eine mindestens 45 ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
, dass durch ein zweites Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Höchstgrenzen überschritten werden, muss er einschreiten und die Nebentätigkeit ganz oder teilweise untersagen.Ob dies bei Ihrer Tätigkeit der Fall ist, müsste unter Berücksichtigung der Arbeits- und Ruhezeiten im Einzelfall, ggf. von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, geprüft werden.Werden die gemäß ArbZG maximal zulässigen Arbeitszeiten eingehalten, hängt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6447
zu befördern. oder das Fahrzeug gemäß § 1 Abs. 2 FPersV oder § 18 FPersV ausgenommen ist. Zu 2) kurzfristige Unterbrechung der Ruhezeit: a.) "Bußgeldrechtlich", das Kontrollgerät wurde nicht ordnungsgemäß bedient, (wenn der Fahrer nicht auf Arbeitszeit einstellt). b.) "Strafrechtlich", die nicht ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes stellt keine Straftat dar. c.) "gar nicht", wenn die Bedingungen ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
erfolgt deshalb, da sich ja auf der Fahrerkarte vom Zeitpunkt der Entnahme bis zum Zeitpunkt des erneuten Steckens eine Lücke mit noch unbekannten Zeiträumen befindet. Ruhezeiten, Arbeitszeiten oder Bereitschaftszeiten können nachgetragen werden. Wenn der Fahrer vor Übernahme des Fahrzeugs solche Zeiten verbracht hat, ist er verpflichtet, diese Tätigkeiten über die manuelle Eingabemöglichkeit des EG ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13351
zu den Lenk- und Ruhezeiten vor, muss der Fahrer einen Nachweis erbringen, warum er keine Aufzeichnungen vorlegen kann bzw. warum er nicht seiner Fahrertätigkeit nachgegangen ist. Dabei kommen folgende Gründe in Betracht. Der Fahrer: - hatte Urlaub, - war krank, - hat ein Fahrzeug gelenkt, für das keine Aufzeichnungspflichten gelten (Fahrzeug mit maximal 2.800 kg zGG bzw. maximal neun Sitzplätzen oder Fahrt ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Hiervon lässt das ArbZG einige wenige Ausnahmen zu, die u.a. abhängig ist von der Art der ausgeübten Tätigkeit.Im Betrieb sollen in Belangen des Arbeits ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Auch muss die Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitsschíchten gewährleistet sein (§ 5 ArbZG). In allen anderen Fällen muss eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden.Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde Kontakt aufzunehmen und die arbeitsschutzrechtliche Bewertung zu klären. Adressen der Arbeitsschutzbehörden ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561
stellt. Vielmehr ist der Arbeitgeber verpflichtet, von dem System tatsächlich Gebrauch zu machen.Was genau muss ein Arbeitgeber erfassen?Festlegungen zum Inhalt der Arbeitszeitdokumentation sind noch nicht getroffen worden. Aber: Um die Einhaltung der Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten wirksam gewährleisten zu können, muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 5271
Sonn- und Feiertagsarbeit (§§ 9 ff. Arbeitszeitgesetz - ArbZG): Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen von 00.00 bis 24.00 Uhr nicht beschäftigt werden. In Mehrschichtbetrieben mit regelmäßiger Tag und Nachtschicht kann die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn der Betrieb für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529
Unter § 10 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG sind gesetzliche Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG) aufgeführt. Mit den dort aufgeführten Tätigkeiten dürfen Arbeitnehmer beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, d.h. nur unter dieser Voraussetzung dürfen die Arbeiten sonntags ausgeführt werden!Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4387
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Std. der Betrieb ruht.Nach § 10 Abs. 1 ArbZG dürfen ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 27521
Arbeitszeiten zu verbessern sowie2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen. (§ 1 ArbZG)Dazu trifft das ArbZG Regelungen- zur Arbeitszeit der Arbeitnehmer - zu Ruhepausen - zur Ruhezeit- zur Nacht- und Schichtarbeit sowie- zur Sonn- und Feiertagsruhe.Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, dass die vom ArbZG ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979