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nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein. Dies ist z. B. dann gegengeben, wenn der Fahrer nicht als Fahrer, sondern Facharbeiter auf der Baustelle eingestellt ist und selber Arbeiten auf der Baustelle ausübt.Prüfen Sie für sich, ob bei einer vorliegenden Fahrt die o. g. Punkte zutreffend sind. Sollte dies der Fall sein, so ist die Fahrt nicht aufzeichnungspflichtig und kann ohne gesteckte Fahrerkarte durchgeführt ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 42613
Auch wenn grundsätzlich nur Fahrten im 100 km Umkreis um den Standort des Unternehmens angefahren werden, ist nicht generell davon auszugehen, dass in jedem Fall eine bzw. die Ausnahme vom Fahrpersonalrecht in Anspruch genommen werden kann [hier insbesondere Art. 3 Buchstabe aa) Verordnung (EG) 561/2006)]. Wie die meisten Ausnahmen ist auch die der sog. "Handwerkerregelung" (vgl. v.g. Artikel) an ...
Stand: 19.09.2021
Dialog: 42453
In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!Begründung:"Beförderung im Straßenverkehr"Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt, an dem er das Fah ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
Für einen LKW mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird in diesem Fall eine Fahrerkarte benötigt. Bis 7,5 t kann das Fahrzeug für private Zwecke ohne Fahrerkarte gefahren werden. Ein "95er-Eintrag" im Führerschein ist nicht erforderlich. ...
Stand: 12.04.2019
Dialog: 42659
Ja, die Fahrerkarte ist vom Fahrer zu benutzen und das Kontrollgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Ebenso sind die Lenk- und Ruhezeiten hierbei entsprechend der Art. 6 bis 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 einzuhalten. Die rechtliche Auslegung hierfür ergibt sich folgendermaßen: Gemäß Art. 2 in Verbindung mit Art. 4 der VO (EG) Nr. 561/2006 fällt ein LKW über 7,5 t zGM zunächst grundsätzlich ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
zulässige Gesamtmasse die v.g. Grenzen überschreiten. Es kommt nicht darauf an, ob sich das Fahrzeug in leerem oder beladenen Zustand befindet. Informationen über die Lenk- und Ruhezeiten sind den entsprechenden KomNet-Dialogen sowie den Informationen unter www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/faq_node.html zu entnehmen. Bezüglich der für LKW über 7,5 to zulässige Gesamtmasse geltenden Fahrverbote an Sonn ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
Entscheidend für die Abgrenzung „Baustelle – Instandhaltungstätigkeiten“ ist, ob mit den Tätigkeiten eine Änderung der baulichen Anlage verbunden ist.Eine Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung - BaustellV ist ein Ort, an dem eine oder mehrere bauliche Anlagen auf Veranlassung eines Bauherrn errichtet, geändert oder abgebrochen und die dazugehörigen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ...
Stand: 22.03.2018
Dialog: 5121
Arbeitsschutzbehörde wäre nötig, wenn es sich um eine Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung - BaustellV handelt.§ 2 Abs. 2 BaustellV"Für jede Baustelle, bei der1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet,ist der zuständigen Behörde ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem in der Frage genannten Lkw um ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 7,5 to handelt.Fahrzeuge zur Güterbeförderung, deren zGG einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen der VO Nr. 561/2006/EG: (Hinweis: Die VO Nr. 561/2006/EG spricht nicht vom zGG sondern physikalisch korrekt von der Gesamtmasse).Der Lkw ...
Stand: 04.12.2017
Dialog: 6735
: der Betrieb dürfte hiernach bis 06:00 Uhr Ware aus den LKW ausladen, wenn der Betrieb dann bis 06:00 Uhr am nächsten Tag ruhen und regelmäßige Tag- und Nachtschichten leisten würde.Die Ausnahmen nach § 10 ArbZG Abs. 1 Nr. 10 gelten nur für den Transport. Ausgeladen werden dürfen nur leicht verderbliche Waren. Treffen diese Ausnahmetatbestände nicht zu, dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625
Im beschriebenen Fall kommt keine Ausnahmeregelung in Betracht, der Fahrer ist verpflichtet seine Fahrerkarte ordnungsgemäß zu verwenden. Für diesen Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung keinen Ausnahmetatbestand vor. Unabhängig davon spielt es keine Rolle, ob der LKW mit oder ohne Ladung im Straßenverkehr eingesetzt wird, da die Verordnung (EG) 561/2006 ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26491
Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung i ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Ja, diese findet auch für Vermessungsarbeiten Anwendung.In den Begriffsbestimmungen der ASR A5.2 "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen" ist unter der Nummer 3.10 Straßenbaustelle folgendes nachzulesen:"Straßenbaustellen im Sinne dieser ASR sind Baustellen, auf denen im Grenzbereich zum Straßenverkehr Arbeiten ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42930
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien hinsichtlich der Fahrzeugkombination sowie des Einsatzzweckes des Gespannes und unter der Annahme, dass sich die Montage-/Baustelle außerhalb des 100 km Radius' um den Standort des Betriebes befindet, ist das Fahrpersonalrecht, hier insbesondere die Verordnung (EG) 561/2006, vollumfänglich anzuwenden.Eine Inanspruchnahme der Ausnahme gemäß Art. 3 ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbauender Anlagen oder das Erschließen vo ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15802
der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren.Für die von Ihnen geschilderte Situation ist neben § 5 insbesondere der § 8 "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" des ArbSchG zu beachten.Die "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" auf Baustellen wird vom Gesetzgeber mit der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - BaustellV - besonders hervorgehoben. Dort wird in § 3 der Begriff ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
Nein. Für den beschriebenen Fall gibt es nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Artikel 45 Abs. 1 eine Änderung / Ergänzung des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der Ausnahmemöglichkeit für: "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25265
) Nr. 561/2006)Wird von Ihnen die Fahrzeugkombination aus Motorwagen (LKW 7,49 t) plus Anhänger (Wohnwagen) geführt, so ist das eingebaute EG-Kontrollgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Ausnahmen können durch Sie in diesem Fall nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die einschlägigen Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind daher vollumfänglich durch Sie anzuwenden und einzuhalten. Einen umfangreichen ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 27042
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die Arbeitgeber/Unternehmer und/oder Betreiber in Deutschland bzgl. des Arbeitsschutzes bei Montagearbeiten beachten müssen, sind (nicht abschließend):o Arbeitsschutzgesetz- ArbSchGo Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichVo Gefahrstoffverordnung – GefStoffVo Störfallverordnung – 12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (12. BImSchV)o Baustellenver ...
Stand: 30.11.2019
Dialog: 3259
an den Unternehmer weiterzuleiten, der diesen ein Jahr aufzubewahren hat.Werkverkehr gemäß § 15 a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)Unternehmen, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (LKW und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt,sind erpflichtet, sich vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt anzumelden. Für die Anmeldung ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42661