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Benötige ich eine Fahrerkarte und/oder einen "95er-Eintrag" im Führerschein, wenn ich als Lehrer einen LKW zu Schulungszwecken mieten will?
KomNet Dialog 42659
Stand: 12.04.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten
Frage:
Als Lehrer eines Gymnasiums (mit CE Führerschein) würde ich gerne einen LKW (Sattelzugmaschine) mieten und bei der Verkehrserziehung als stehendes Anschauungsobjekt für den toten Winkel einsetzen. Benötige ich eine Fahrerkarte und/oder einen "95er-Eintrag" im Führerschein, um das Fahrzeug vom Vermieter zu holen?
Antwort:
Für einen LKW mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird in diesem Fall eine Fahrerkarte benötigt. Bis 7,5 t kann das Fahrzeug für private Zwecke ohne Fahrerkarte gefahren werden. Ein "95er-Eintrag" im Führerschein ist nicht erforderlich.