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Welche Karte (Fahrerkarte, Unternehmenskarte) benötigen wir, wenn wir mit einem 7,49 to Lkw mit Anhänger die Baustellen innerhalb eines Radius' von 100 km bedienen?

KomNet Dialog 42453

Stand: 19.09.2021

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Kontrollgerätkarten, allgemein

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Frage:

Unser Handwerksbetrieb hat einen neuen 7,49 to Lkw mit Anhänger bestellt. Da wir nur in einem Radius von unter 100 km unsere Baustellen bedienen, stellt sich die Frage, welche Karte wir benötigen (Fahrerkarte? Unternehmenskarte?) Der LKW wird von 4 bis 5 Personen gefahren werden.

Antwort:

Auch wenn grundsätzlich nur Fahrten im 100 km Umkreis um den Standort des Unternehmens angefahren werden, ist nicht generell davon auszugehen, dass in jedem Fall eine bzw. die Ausnahme vom Fahrpersonalrecht in Anspruch genommen werden kann [hier insbesondere Art. 3 Buchstabe aa) Verordnung (EG) 561/2006)]. Wie die meisten Ausnahmen ist auch die der sog. "Handwerkerregelung" (vgl. v.g. Artikel) an verschiedene Randbedingungen geknüpft, von der die von Ihnen bereits zitierte Umkreisregelung nur eine ist.


Zur Beurteilung, ob die entsprechend durchzuführende Fahrt nicht der Aufzeichnungspflicht unterliegt, ist im weiteren zu berücksichtigen, dass


1) die zulässige Höchstmasse des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeugkombination 7,5 t nicht überschreiten darf,

2) die zu befördernden Güter vom Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt werden und

3) das Lenken des Fahrzeuges nicht die Haupttätigkeit des Fahrer darstellt.


Wird eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt, so findet das Fahrpersonalrecht vollumfänglich Anwendung. Eine umfassende Darstellung, welche Regelungen in solchen Fällen durch den Fahrer sowie durch das Unternehmen zu berücksichtigen sind, finden sich en détail in einer Broschüre der IHK Stuttgart. Für einzelne Fragestellungen bieten sich auch die "Hinweise zu den Sozialvorschriften" an, welche auf der Internetpräsenz des Bundesamt für Güterverkehr zum Download bereit stehen.


Da auf Grund der von Ihnen beschriebenen Randbedingungen es auch zu aufzeichnungspflichtigen Fahrten kommen wird, sind alle potentiellen Fahrer mit Fahrerkarten auszustatten. Diese können über die zuständigen Straßenverkehrsämter der Wohnorte der Fahrer bezogen werden. Des Weiteren benötigt das Unternehmen zur Anmeldung am digitalen Fahrtenschreiber eine Unternehmenskarte. Diese werden in NRW zentral durch die Bezirksregierung Münster ausgegeben und sind auch dort (online) zu beantragen. Zum Onlineantrag gelangen Sie unter diesem Link.