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Findet die ASR A5.2 Anwendung im Vermessungsdienst?

KomNet Dialog 42930

Stand: 27.11.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Technische Regeln

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Frage:

Findet die ASR A5.2 Anwendung im Vermessungsdienst? Handelt es sich also bei den klassischen Vermessungsarbeiten an Straßen um "Baustellen" im Sinne der ASR A5.2, oder welche Grundlagen gelten hier?

Antwort:

Ja, diese findet auch für Vermessungsarbeiten Anwendung.


In den Begriffsbestimmungen der ASR A5.2 "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen" ist unter der Nummer 3.10 Straßenbaustelle folgendes nachzulesen:


"Straßenbaustellen im Sinne dieser ASR sind Baustellen, auf denen im Grenzbereich zum Straßenverkehr Arbeiten auf, neben, unter, über oder im Straßenkörper sowie an baulichen Anlagen im Zuge von Straßen durchgeführt und dazu öffentliche oder nicht öffentliche Verkehrsflächen vorübergehend ganz oder teilweise abgesperrt werden. Zu diesen Arbeiten zählen z. B. auch Reinigen von Verkehrseinrichtungen, Grünpflege, Arbeiten an Versorgungsleitungen, Vermessungsarbeiten, Bauwerksprüfungen, Sanierungsarbeiten.


Hinweis: Der in dieser ASR verwendete Begriff „Straßenbaustelle“ entspricht dem in den RSA verwendeten Begriff „Arbeitsstelle“."