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Primär ist der Arbeitgeber (Dienstleister; hier: das Reinigungsunternehmen) für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Aber auch dem Auftraggeber obliegen gewisse Pflichten. Grundsätzlich gilt hier folgendes:Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42372
der Arbeitsschutzbestimmungen und DGUV-Vorschriften verantwortlich, wenn seine Beschäftigten außerhalb seines Betriebes, z.B. in Fremdbetrieben, tätig sind.Die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines Unfalls eines Fremdmitarbeiters im Betrieb lässt sich pauschal nicht beantworten, da hierbei die Gesamtumstände gewürdigt werden müssen. Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Vertragsarbeit haben in jedem Fall ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7623
Diese Frage wird in den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) beantwortet.Die Leitlinie A 5 führt die Verantwortung jedes Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer aus.Die Leitlinie B 3.1 gibt die Hinweise auf die unterschiedlichen Verantwortungen zwischen Arbeitgeber und Betreiber einer Anlage.Hiebei ist eine klare Schnittstelle zu definieren, für welche Bereiche der Anlage welcher ...
Stand: 14.11.2020
Dialog: 4109
durch die Arbeit für die Beschäftigten (auch anderer Arbeitgeber) bestehen und entsprechende (Schutz-) Maßnahmen ergreifen.Beispielsweise kann eine Unterweisung anhand einer Informationsschrift für Fremdfirmen über das Notfallkonzept bei Gebäuderäumungen eine solche Maßnahme sein. ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24089
, dass die besagte Fremdfirma aus den von Ihnen genannten Gründen eine Sonderrolle einnimmt. Diese Entscheidung muss dann entsprechend § 6 ArbSchG dokumentiert werden.Auf die Informationen der DGUV Information 215-830 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen" weisen wir hin. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in den Dialogen unserer Datenbank mittels des Suchworts "Fremdfirmen". ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24578
-830 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen" möchten wir ebenso hinweisen, wie auf den § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42345
zur Arbeitszeitgestaltung vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das wird auch dadurch deutlich, dass die unter § 22 und § 23 ArbZG genannten Bußgeld- und Strafvorschriften sich an den Arbeitgeber richten. Der Arbeitgeber kann seine Verantwortung nach dem Arbeitszeitgesetz nur auf Beschäftigte mit Vorgesetztenfunktion schriftlich übertragen, wenn er diese Vorgesetzten oder Führungskräfte wie ein Arbeitgeber ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - verpflichtet jeden Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei haben die Arbeitgeber ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18110
Bezüglich Ihrer Frage gibt es zwei Problemstellungen:Gewerblicher "Verleih" von Arbeitsmitteln (hier Hubarbeitsbühne)Nutzung von Arbeitsmitteln durch Fremdfirmen auf eigenem Werksgelände (Werkvertrag)Verleih:Ein gewerblicher "Verleiher" von Arbeitsmittel muss den "Entleiher" im Rahmen der Übergabe in die sichere Handhabung des Arbeitsmittels "einweisen" und entsprechende Informationen (z. B ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 18845
Der § 8 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- verpflichtet die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit.Die Arbeitgeber (Verleiher und Entleiher der Werkzeuge) müssen sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten unterrichten und Maßnahmen zu Verhütung dieser Gefahren abstimmen.Der Arbeitgeber (Verleiher der Werkzeuge) mu ...
Stand: 17.08.2023
Dialog: 3232
das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Beantwortung der Frage heranzuziehen.Das ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 21812
i.V.m. § 3 Satz 1 ArbZG). Arbeitsrechtlich kann er diese Verpflichtung auf die Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer delegieren (Nutzen von Zeiterfassungsgeräten, Stundenzettel), die Verantwortung gemäß ArbZG für die Aufzeichnung verbleibt aber beim Arbeitgeber.Bei der Beschäftigung bei einem Kunden verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen weiterhin beim Arbeitgeber ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5432
Arbeitgeber im Sinne des § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist jede natürliche Person, die einen Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Absatz 2 des ArbZG beschäftigt. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, so erstreckt sich die bußgeldrechtliche Verantwortung auf gesetzliche Vertreter, die anstelle des eigentlichen Normadressaten handeln, z. B. der Prokurist ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 6788
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
Gefährdungsbeurteilung wird meist individuell entwickelt, da die einzelnen Rahmenbedingungen verschieden sind. Wir empfehlen, sich ggf. vor Ort von einem Fachmann beraten zu lassen. Auch weisen wir daraufhin, dass die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitgeber liegt. Die Betriebsärztin kann, wie auch die Sicherheitsfachkraft, dabei beratend tätig werden. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4019
, das derjenige, der für das Unternehmen unterzeichnet, Unternehmerpflichten übernimmt. Hierzu gehört auch die fahrpersonal- und strafrechtliche Verantwortung für die Unterschrift. Das wiederum bedeutet, dass es sich bei einer beauftragten Person nur um jemanden handeln kann, dem der Unternehmer mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet hat, die die beauftragte Person berechtigen, im Rahmen der Beauftragung ...
Stand: 29.03.2016
Dialog: 26257
. 2 ArbZG gegenüber der Aufsichtsbehörde auch bei Vertrauensarbeitszeit weiterhin der Arbeitgeber verantwortlich ist.Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Arbeitgeber die Führung der Arbeitszeitnachweise den Arbeitnehmern überträgt, sofern er durch gelegentliche, stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellt.Auch die Verantwortung der Einhaltung ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 26846
Das Arbeitsschutzgesetz betont die Verantwortung des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Eine wesentliche Verpflichtung des Arbeitgebers ist das Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie das Festlegen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 1408
Verantwortung entbunden. (2) Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator .... Auf Baustellen sind somit nach Erfordernis ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen sind. Zur Sicherstellung, dass hierbei keine "Reibungsverluste bei Kompetenzüberschreitungen" auftreten, ist ein "Hauptkoordinator" zu bestellen, der die letztliche Entscheidungsbefugnis innehat.Von ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
von Sonderurlaub- Jobrotation (Arbeitswechsel)- Teilzeitarbeit- Rückmeldung über Leistungen- Selbstbestimmung bei der Arbeitsausführung- Partizipation an Entscheidungen- Arbeitsplatzsicherheit- Angebote von Supervision und Coaching- Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten- Delegation von Verantwortung- Erweiterung der individuellen Handlungsspielräume2. FührungsverhaltenNach Cherniss (1999, zitiert ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 13386