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Dienst nicht antreten können, kann es sich um einen "außergewöhnlichen Fall" im Sinne von § 14 ArbZG handeln. In diesem Fall darf u. a. von den Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten abgewichen werden, wennder Fall unanhängig vom Willen der Betroffenen eintritt (also nicht geplant wurde) unddie Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind.Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
von und zur Arbeit, zu appelieren und die Mitarbeiter für die Gefährdungen zu sensibilisieren. Bei der Unfalluntersuchung durch die Berufsgenossenschaft würde im beschriebenem Fall auch nachgefragt, ob ein Verschulden des Parkplatzeigentümers bzw. Pächters vorliegt, d.h. ob der Parkplatz vom Schnee geräumt war, ob gestreut wurde usw. ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 2323
Prinzipiell ja, im Arbeitsschutzgesetz § 8 ist die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber beschrieben. Wenn diese Punkte erfüllt sind und es gewährleistet ist, dass es sich nicht um Einzelarbeitsplätze handelt, können die Arbeiten auch ohne Anwesenheit des Koordinators des Vertragsgebers ausgeführt werden.Auch kann die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) § 5 Abs. 3 zur Klärung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7623
die in den §§ 3, 6 Abs. 2; §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden."Das bedeutet, dass auch bei einer sonntäglichen Inventur die Arbeit vom Arbeitgeber so zu planen ist, dass die Arbeitszeit maximal 10 Stunden beträgt und der Ausgleich gemäß § 3 Satz 2 ArbZG gewährleistet ist: Die werktägliche Arbeitszeit darf innerhalb von sechs Kalendermonaten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
- zu beachten.Hier beträgt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden - sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden - wenn ein entsprechender Ausgleich gewährt wird. (§ 3 ArbZG).Für Kraftfahrer, die unter EG-rechtliche Bestimmungen fallen, ist zusätzlich § 21a des ArbZG zu berücksichtigen (Beschäftigung im Straßentransport). Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden - sie darf auf bis zu 60 ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 3867
ausgeglichen sein.Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen.Zur Arbeitszeit siehe § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG):"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24112
grundsätzlich Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG). Von diesem grundsätzlichen Verbot lässt das ArbZG aber gesetzliche Ausnahmen zu, die unter § 10 ArbZG aufgeführt sind. U. a. dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, …. in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren (Ziffer 12). Darunter fallen ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
nachzuweisen. In Fällen, in denen der manuelle Nachtrag besonders aufwendig ist, kann bzw. darf auf einen Nachtrag verzichten werden. In dem Fall muss der Unternehmer dem Fahrer als Nachweis eine "Bescheinigung von Tätigkeiten" ausstellen.Im konkreten Fall hat der Fahrer im Zeitraum andere Tätigkeiten ausgeübt, somit wäre der Zeitraum nicht einfach als Ruhezeit auf der Fahrerkarte nachzutragen! Hier wäre ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44066
und die Ruhezeiten geregelt werden, nicht aber die Arbeitszeiten der abhängig beschäftigten Personen – diese waren und sind weiterhin im Arbeitszeitgesetz geregelt.Tägliche Lenkzeit Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
Das Arbeitszeitgesetz sieht nachfolgende Regelung vor:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungst ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 4885
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht existieren keine Bedenken, dass der Arbeitsbereich nur durch eine Person besetzt ist. Dies begründet sich darin, dass keine `gefährlichen Arbeiten` im Sinne der DGUV Vorschrift 1 § 8 durchgeführt werden. Eine permanente Überwachung der Systeme ist jedoch durch einen Mitarbeiter nicht zu gewährleisten. In wie weit dies erforderlich ist bzw. vom Kunden gefordert ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 493
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (AbrZG) getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
nicht frei wählen. Nach § 7 Abs. 3 TVöD-NRW leisten Beschäftigte dann Bereitschaftsdienst, wenn sie sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten müssen, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.Die Aufenthaltsbeschränkung ist bei der Rufbereitschaft also deutlich lockerer als beim Bereitschaftsdienst. Gleichwohl darf ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
, dass durch ein zweites Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Höchstgrenzen überschritten werden, muss er einschreiten und die Nebentätigkeit ganz oder teilweise untersagen.Ob dies bei Ihrer Tätigkeit der Fall ist, müsste unter Berücksichtigung der Arbeits- und Ruhezeiten im Einzelfall, ggf. von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, geprüft werden.Werden die gemäß ArbZG maximal zulässigen Arbeitszeiten eingehalten, hängt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6447
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
Nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeit im Sinne des ArbZG § 2 ist die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846