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KomNet-Wissensdatenbank

Personalbemessung in einem Rechenzentrum

KomNet Dialog 493

Stand: 15.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Psychische Belastungen und Beanspruchungen > Über- und Unterforderung

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Frage:

Ein kommunales Rechenzentrum ist EDV Dienstleister für 38 Städte und 3 Kreise. In unserem Unternehmen erfolgt die Systemüberwachung Operating und technische Hotline im 2-Schicht Betrieb. Zeiten: 06:30 - 14:30 und 14:30 - 22:30. Die Schichten sind i.d.R. mit 2 Mitarbeitern besetzt. Die Hauptaufgabe besteht darin, die laufenden Systeme über Bildschirme zu überwachen. Zu geringen Zeitanteilen werden Laserdrucker ggf. mit Papier bestückt. Maschinenbedienung in irgendeiner Form findet nicht statt. Gibt es arbeitsschutzrechtliche Bedenken, diese Tätigkeiten auch von einer Person ausführen zu lassen oder gilt auf diesen Arbeitsplätzen auch das Vieraugenprinzip.

Antwort:

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht existieren keine Bedenken, dass der Arbeitsbereich nur durch eine Person besetzt ist. Dies begründet sich darin, dass keine `gefährlichen Arbeiten` im Sinne der DGUV Vorschrift 1 § 8 durchgeführt werden. Eine permanente Überwachung der Systeme ist jedoch durch einen Mitarbeiter nicht zu gewährleisten. In wie weit dies erforderlich ist bzw. vom Kunden gefordert wird, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Bei der von Ihnen beschriebenen Überwachungstätigkeit ist zu berücksichtigen, dass ein über den von Ihnen beschriebenen Zeitraum kontinuierliches und gleichzeitig konzentriertes Überwachen seitens einer Person problematisch werden kann. Desweiteren sind Pausenregelung, Toilettengang etc. zu berücksichtigen.