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Rechtsgrundlage für die Verwendung von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen ist Ziffer 2.4 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach dürfen Personen mit nicht dafür vorgesehenen Arbeitsmitteln (z. B. Flurförderzeuge mit senkrechtem Hubmast: Gegengewichtstapler, Schubmaststapler, Regalstapler, und Dreiseitenstapler) ausnahmsweise angehoben werden, wenn geeignete Maßnahmen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 4816
Werkstattwagen sind vom Anwendungsbereich der EG VO 561/2006 ausgenommen, da diese Fahrzeuge sich grundsätzlich nicht zur Güterbeförderung eignen. Ein Werkstattwagen plus Anhänger (Kompressor bzw. Stromaggregat) ist als Fahrzeugkombination ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgenommen! Ein Werkstattwagen plus Anhänger (zur Beförderung von Material) ist als Fahrzeugkombination generell ...
Stand: 28.11.2011
Dialog: 15014
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung über 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Höchstmasse gemäß Fahrpersonalverordnung - FPersVin Form von handschriftlichen Aufzeichnungen durch sogenannte Tageskontrollblätter.Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Höchstmasse ist der Einbau von EG-Kontrollgeräten und die Nutzung einer Fahrerkar ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
Für den Fall, dass Sie einen reinen Handelsbetrieb unterhalten, würde beim alleinigen Einsatz des 2,4 t-Fahrzeugs keinerlei Nachweis erforderlich sein. In Kombination mit dem Anhänger von 2,7 t ergibt sich eine Gesamteinheit von = 5,1 t zgG. Dann muss im Zugfahrzeug ein EG-Kontrollgerät eingebaut und benutzt werden. Da die Straßen innerhalb eines Gewerbegebietes dem öffentlichen Verkehr ...
Stand: 04.10.2014
Dialog: 22042
. Somit muss kein EG-Kontrollgerät verbaut sein bzw ein verbautes EG-Kontrollgerät nicht genutzt werden.Weiter können Sie sich auf die Ausnahme VO (EG) 561/2006 Artikel 13 d zweiter Spiegelstrich berufen. Ebenfalls unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verwendung (auch mit Anhänger max 2,5 t zgG in ihrem Fall, es zählt die Eintragung in den Papieren, nicht die tatsächliche Beladung).Frage 2: Gilt ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
Im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr spielt die Länge der Einsätze keine Rolle. Es macht also keinen Unterschied aus, ob ich einmal im Jahr für 10 Minuten das entsprechende Gespann einsetze oder ob dieses täglich eingesetzt wird.Der Transport der Anlage, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, ist nachweispflichtig. Hier handelt es sich um eine reine Auslieferungsfahrt. Von d ...
Stand: 30.10.2023
Dialog: 43842
Grundsätzlich ist die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten (und damit verbunden die Benutzung des eingebauten Fahrtenschreibers) bei Nutzung eines Fahrzeuges, welches in den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung (FPersV) fällt, verpflichtend. Der Geltungsbereich umfasst im Wortlaut die "Beförderung im Straßenverkehr", welche weiterhin definiert wird ...
Stand: 25.11.2018
Dialog: 42521
Grundsätzlich gilt für Fahrzeuge, die mit Anhänger über eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 t verfügen, dass Lenk- und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten und ein Kontrollgerät verwendet werden muss, soweit nicht eine Ausnahme greift. In Ihrem Fall besteht das Fahrzeuggespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger bzw. einer Arbeitsmaschine (Kompressor ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24558
Auch wenn grundsätzlich nur Fahrten im 100 km Umkreis um den Standort des Unternehmens angefahren werden, ist nicht generell davon auszugehen, dass in jedem Fall eine bzw. die Ausnahme vom Fahrpersonalrecht in Anspruch genommen werden kann [hier insbesondere Art. 3 Buchstabe aa) Verordnung (EG) 561/2006)]. Wie die meisten Ausnahmen ist auch die der sog. "Handwerkerregelung" (vgl. v.g. Artikel) an ...
Stand: 19.09.2021
Dialog: 42453
Voraussetzung für die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung -FPersV- ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Fahrzeuge, welche in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, sind von den Vorschriften ausgenommen. Da in diesem Fall die Gesetzgebung bereits einen Ausnahmetatbestand vorsieht, muss keine geso ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 27627
Grundsätzlich fallen Fahrten zum Gütertransport, bei denen die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt unter die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung-FPersV. Bei mehr als 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse ist die VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung anzuwenden, https ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Für die von Ihnen eingesetzte Fahrzeugkombination ist keine Ausnahme von den Bestimmungen der EG VO 561/2006 vorgesehen."Beförderung im Straßenverkehr" ist jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs.Art. 4 Buchstabe a der EG VO 561/2006Die Gesetzgebung unterscheidet demnach nicht, ...
Stand: 08.10.2012
Dialog: 17131
werden. Mit den in Ihrer Anfrage gemachten Angaben kommt keine weitere Ausnahme für Sie in Frage.Beachten Sie, dass wenn ein Kontrollgerät genutzt werden muss, Sie voll unter die entsprechenden Vorschriften fallen und somit alle Anforderungen erfüllen müssen (Lenk- und Ruhezeiten, Mitführungspflicht, Speichern der Daten).Hinweis:Wird das Fahrzeug ohne Anhänger zur Güterbeförderung benutzt und beträgt die Masse ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
Für "Tritte" gibt es keine speziellen Regelwerke unterhalb der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach den Begriffsbestimmungen unter der Nummer 2.1 der TRBS 2121 Teil 2 bestehen Leitern aus tragbaren und/oder fahrbaren Leiterkörpern, die je nach Bauart mit Anbauteilen ausgestattet sein können. Dies trifft auf einen Tritt nicht zu. Es spricht natürlich nichts dagegen, die TRBS 2121 Teil 2 ...
Stand: 11.12.2019
Dialog: 42921
Gemäß § 1 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten. Dies gilt gemäß Absatz 2 ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
für einen der dem Kontrolltag vorausgehenden 28 Kalendertage die vorgeschriebenen Tätigkeitsnachweise (Schaublätter, Eintragungen auf der Fahrerkarte bzw. Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät oder Aufzeichnungen – vergleiche Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nummer 3821/85; Kapitel III Artikel 11 des Anhangs zum AETR; § 1 Abs. 6 FPersV) nicht vorlegen können, weil sie1. ein Fahrzeug gelenkt haben, für das keine Nachweispflicht ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
Betriebssicherheitsverordnung zu treffen, damit die Sicherheit seiner Beschäftigten gewährleistet ist. D.h., dass bei der Überlassung / beim Verleih grundsätzlich der Arbeitgeber, der ein Arbeitsmittel seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV für seine Arbeitnehmer verantwortlich ist, unabhängig davon, ob das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen wurde. Er muss ...
Stand: 17.08.2023
Dialog: 3232
Das bloße Vorhandensein einer Anhängerkupplung löst keine Verpflichtung zum Einbau eines Fahrtenschreibers aus. Maßgeblich hierfür ist die zulässige Höchstmaße (zHM) des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination. Danach ist vorbehaltlich eines möglichen Ausnahmetatbestandes bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen von mehr als 3,5t zHM der Einbau eines Fahrtenschreiber verpflichtend.Ausgenommen sin ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 43907
ein nicht unerhebliches Brand- bzw. Explosionsrisiko darstellen.In der gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ist diese Gefahrensituatiuon zu betrachten, zu bewerten und es sind Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 18178
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien hinsichtlich der Fahrzeugkombination sowie des Einsatzzweckes des Gespannes und unter der Annahme, dass sich die Montage-/Baustelle außerhalb des 100 km Radius' um den Standort des Betriebes befindet, ist das Fahrpersonalrecht, hier insbesondere die Verordnung (EG) 561/2006, vollumfänglich anzuwenden.Eine Inanspruchnahme der Ausnahme gemäß Art. 3 l ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336