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Darf man anfallende Kunststoffspäne und Aluspäne in eine Absauganlage leiten?

KomNet Dialog 18178

Stand: 18.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sicheres Verhalten / Erkennen von Gefährdungen > Arbeiten im Betrieb

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Frage:

Darf man anfallende Kunststoffspäne und Aluspäne in eine Absauganlage leiten?

Antwort:

Die beiden Spänesorten an der Entstehungsstelle zu erfassen und in einer Absaugleitung zusammenzuführen, beinhaltet ein gewisses Restrisiko. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass heiße Aluspäne mit dem Kunststoff in Berührung kommen und es hierdurch zu Zersetzungsprozessen mit unbekannten Reaktionen kommt. Darüberhinaus kann der Aluspan je nach Ausprägung (Körnung) selbst ein nicht unerhebliches Brand- bzw. Explosionsrisiko darstellen.


In der gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ist diese Gefahrensituatiuon zu betrachten, zu bewerten und es sind Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu vereinbaren. In die Betrachtung ist u. a. die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" einzubeziehen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren.