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vollständig als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme, und sind vollständig auf die zulässigen Höchstarbeitszeiten anzurechnen. Vergütungsregeln weichen in der Regel davon aber ab und sind meistens tarifvertraglich geregelt.Ihre Frage ist anhand von § 4 ArbZG zu beantworten: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden bis zu neun Stunden ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 9141
Sofern das Fahrzeug im Verlauf der Arbeitsschicht sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch in nicht öffentlichen Bereichen bewegt wird, ist das Kontrollgerät zu bedienen und somit die Fahrerkarte zu stecken. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffes "Beförderung im Straßenverkehr" gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.561/2006. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14684
Grundsätzlich sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von nicht mehr als 7,5 t, die zur nicht gewerblichen (privaten) Güterbeförderung verwendet werden, vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgenommen. Ob das von Ihnen verwendete Fahrzeug während der Fahrt leer oder beladen ist, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant (vgl. Art. 4 lit. a VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 27042
Eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) liegt nur dann vor, wenn1. die Ruhepause mindestens 15 Minuten beträgt und2. die Beschäftigten über diese Zeit frei verfügen können und3. der Zeitpunkt der Ruhepause bzw. zumindest ein Pausenkorridor innerhalb der die Ruhepause liegt (z.B. bei Pflegeberufen), vor Aufnahme der Arbeitsschicht festliegen.Wenn der Arbeitgeber eine der drei ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 15934
Erholungseffekt erreicht wird. (siehe auch Kommentar zum ArbZG, § 4 Rd. 31: Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 )Es gibt keine Aufzählung, welche betrieblichen Belange als betriebstechnische Gründe für die Einführung von Pausenkorridoren gelten können. Dieses ist stets eine Einzelfallentscheidung. Wir halten es aber für durchaus ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist von einem Arbeitgeber generell bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten. Die in der Frage genannte Sonntagsarbeit beim Ausfahren von Erzeugnissen der Tagespresse ist gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 8 ArbZG unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.Die Fahrpersonalvorschriften sind zugleich einzuhalten, wenn es sich um Güterbeförderung handelt und die z ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
Als Standort eines Fahrzeugs gilt der Ort der Betriebsstätte, von dem aus der Unternehmer das Fahrzeug einsetzt.Allgemein ist unter dem Standort des Fahrzeugs der Ort zu verstehen, an dem das Fahrzeug in der Regel die Fahrt beginnt und beendet.Der Begriff entspricht dem der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr , Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV.Hat ein Unternehmen den ...
Stand: 22.07.2012
Dialog: 8323
Stunden betragen (Ausnahmen: siehe § 5 Abs. 2 ArbZG für bestimmte Branchen und § 7 ArbZG). ...
Stand: 15.11.2024
Dialog: 42640
Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:"„andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;"und in Artikel 6"Der Fahrer ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18951
Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136
Für die von Ihnen eingesetzte Fahrzeugkombination ist keine Ausnahme von den Bestimmungen der EG VO 561/2006 vorgesehen."Beförderung im Straßenverkehr" ist jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs.Art. 4 Buchstabe a der EG VO 561/2006Die Gesetzgebung unterscheidet demnach ...
Stand: 08.10.2012
Dialog: 17131
Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 15176
In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!Begründung:"Beförderung im Straßenverkehr"Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Bei Bereitschaftsdiensten ist eine Verlängerung der Arbeitszeit über 8 bzw. 10 Stunden hinaus dann zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 7 ArbZG vorliegen und in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung entsprechende Regelungen für Bereitschaftsdienste getroffen sind. Wenn Mitarbeiter erkranken und deshalb ihren ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
"Instandhaltung". Dort ist u. a. Folgendes nachzulesen:"2.1 InstandhaltungInstandhaltung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen. Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung (§ 2 Absatz 7 BetrSichV)."Bei der Instandhaltung dürfen also unter bestimmten Umständen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
verantwortlich und zuständig ist. Unbeschadet dieser Regelungen haben sowohl Verleiher als auch Entleiher die Vorschriften des Art. 10 Abs. 4 der VO (EG ) 561/2006 zu beachten. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG dienen u.a. dem Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 ArbZG). Unter diesem Aspekt sind auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) bezüglich der Ruhepausen zu sehen. 6 Stunden Arbeiten ohne Ruhepause ist das Äußerste, was das Arbeitszeitgesetz zulässt ...
Stand: 04.10.2018
Dialog: 6584
Für Beamtinnen und Beamte gelten nicht die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, sondern die Regelungen der jeweiligen länderspezifischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten - Arbeitszeitverordnung.In NRW ist dieses die AZVO - Arbeitszeitverordnung vom 4. Juli 2006. Regelungen zum Schicht- und Nachtdienst sind unter § 8 AZVO getroffen:"(1) (Wechsel-)Schichtdienst ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5322
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden muss die Pausenzeit mindestens 30 Minuten betragen. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten vorgeschrieben. Die Lage der Ruhepausen ist gesetzlich in § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG nur rahmenmäßig vorgeschrieben. Ruhepausen müssen nach Dauer und Lage vor Arbeitsbeginn festgelegt sein, sie müssen innerhalb der Arbeitszeit ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 18449
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274