Ergebnisse 61 bis 80 von 237 Treffern
Eine Ruhepause im arbeitsschutzrechtlichen Sinne (§ 4 Arbeitszeitgesetz – ArbZG) liegt nur vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechung,- vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden Arbeit),- freie und den jeweiligen Verhältnissen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 6793
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG sieht nicht die Ermittlung einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit vor, sondern schreibt gemäß § 3 ArbZG das Einhalten der werktäglichen Arbeitszeit vor. Diese kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Im ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6587
Nein. Bei der Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten gemäß § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), ist die in Ihrem Beispiel aufgeführte Fahrtunterbrechung nicht erforderlich. In § 18 FPersV wurde in Deutschland von der durch EU-Recht (Artikel 13 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) gegebenen Ausnahme Gebrauch gemacht. Bestimmte Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von m ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.(3) Abweichend von Absatz 1 ...
Stand: 05.10.2022
Dialog: 43666
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (AbrZG) getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
oder innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden wieder ausgeglichen wird. Dafür ist keine Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich.Darüber hinaus ist eine Verkürzung der Ruhezeit (nach einer Arbeitszeit = Bereitschaftsdienst = Arbeitsbereitschaft) grundsätzlich nur in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43098
vom 15.09.2009 – 9 AZR 757/08).Bei Schichtarbeitern ist die Verlängerung der Arbeitszeit auf 10 Stunden möglich, der Ausgleichszeitraum liegt jedoch bei einem Kalendermonat bzw. 4 Wochen. Sollte der fragliche freie Tag als Ausgleichstag genutzt werden, ist er unbedingt nachzuholen bzw. ein Arbeitseinsatz an diesem Tag ist nicht möglich (vergl. § 6 ArbZG, Kommentar: Anzinger/ Koberski 2014). Zudem kommt ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist. (§ 11 Abs. 3 ArbZG ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
eine Unterweisung an einem Samstag arbeitsschutzrechtlich grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Zu prüfen wäre, ob der Samstag ggf. als Ausgleichstag für an anderen Werktagen über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeiten benötigt wird und dadurch die Samstagsarbeit eingeschränkt ist.Ansonsten ist arbeitsrechtlich (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) zu klären, ob Samstagsarbeit möglich ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 5513
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG dienen u.a. dem Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 ArbZG). Unter diesem Aspekt sind auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) bezüglich der Ruhepausen zu sehen. 6 Stunden Arbeiten ohne Ruhepause ist das Äußerste, was das Arbeitszeitgesetz zulässt ...
Stand: 04.10.2018
Dialog: 6584
Das Arbeitszeitgesetz-ArbZG verpflichtet Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 11836
ist die Arbeit durch eine im Voraus festgelegte Ruhepause von mindestens 30 Minuten, und bei einer Arbeitszeit von mehr als insgesamt neun Stunden, durch eine Ruhepause von 45 Minuten zu unterbrechen. Die Ruhepausen können jeweils in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.Eine Pause im Sinne des ArbZG liegt dann vor, wenn ein Beschäftigter während der Arbeitsunterbrechung weder Arbeit ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 9141
im Straßentransport gilt: "Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden." ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
zulässigen Arbeitszeiten und Ausgleichszeiten eingehalten werden:"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden" (§ 3 ArbZG).Arbeitsrechtliche Aspekte:Grundsätzlich hat ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
Die Uhrzeit aller digitalen Kontollgeräte ist auf UTC-Zeit (Koordinierte Weltzeit) eingestellt und darf maximal um 20 Minuten abweichen. Sie kann aufgrund der Manipulationssicherheit nur um +/- eine Minute pro Woche korrigiert werden, ansonsten muss eine Werkstatt aufgesucht werden.Die angezeigte "Ortszeit" ist beim digitalen Kontrollgerät nur eine Komfort-Funktion, die der Fahrer nutzen ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 12577
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
Der (bzw. die) Arbeitgeber ist (sind) nach § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Ermittlung der gesamten Arbeitszeit seiner (ihrer) Arbeitnehmer verpflichtet.Im § 2 Abs. 1, 2. Halbsatz heißt es: "Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen."Es geht darum entsprechend § 3 ArbZG1. die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden und2. die durchschnittliche werktägliche ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 11861
oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreiten. Ruhepausen bleiben gemäß § 4 ArbZG bei der Ermittlung der Arbeitszeit unberücksichtigt. Auch muss bei Sonntagsarbeit die Mindestruhezeit von 11 Stunden nach Beendigung der Arbeitszeit eingehalten werden.Der Betriebsrat hat bei der Festsetzung der Lage der Arbeitszeit, der Ruhepausen und der Ruhezeiten an Sonn- unf Feiertagen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
die Zeiterfassung. Bei der Feststellung von falschen Aufzeichnungen kann der Arbeitgeber belangt werden.Die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern in Deutschland darf acht Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Je ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
Ja, die Pause von mehr als 24 Stunden kann auch als längere Tagesruhezeit angesehen werden und die verkürzte Wochenruhezeit kann somit spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen beginnen. Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12945