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Zählt eine "unfreiwillige" Pause bereits als verkürzte Wochenruhezeit?

KomNet Dialog 12945

Stand: 18.06.2012

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Wie sieht es eigentlich aus mit der Wochenruhezeit, wenn ein Fahrer ungewollt unter der Woche eine Pause von mehr als 24 h (also ausreichend für eine Wochenruhezeit) einlegen mus? Der Fahrer hatte geplant, das Wochenende (Samstag/Sonntag) zu verkürzen. Kann er trotzdem die verkürzte Wochenruhezeit am Wochenende einlegen, oder zählt diese "unfreiwillige" Pause bereits als verkürzte Wochenruhezeit? Analog zur Fahrtunterbrechung beginnt ein neuer Lenkzeitabschnitt nach einer ausreichenden Fahrtunterbrechung. Ist das mit der Wochenruhezeit genau so zu sehen, oder kann es einfach eine längere Tagesruhezeit sein, wenn ich nach sechs 24-Stunden Zeiträumen wieder eine Wochenruhezeit nehme?

Antwort:

Ja, die Pause von mehr als 24 Stunden kann auch als längere Tagesruhezeit angesehen werden und die verkürzte Wochenruhezeit kann somit spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen beginnen.
Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006