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Dürfen Sicherheitsunterweisungen auch an einem Samstag durchgeführt werden, wenn dieser Tag normal kein Arbeitstag für die Beschäftigten ist?

KomNet Dialog 5513

Stand: 22.02.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

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Frage:

Dürfen Sicherheitsunterweisungen auch für Beschäftigte an einem Samstag durchgeführt werden, wenn dieser Tag normalerweise kein Arbeitstag für die Beschäftigten ist? Dadurch ist ein störungsfreier Betrieb an den normalen Werktagen möglich und die Unterweisung kann mit mehreren Mitarbeitern gut vorbereitet und in entsprechender Ruhe durchgeführt werden. Kann die Bezahlung beispielsweise durch Tankgutscheine erfolgen?

Antwort:

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung hat während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für den Beschäftigten zu erfolgen.

Der Samstag gilt nach dem Arbeitszeitgesetz als regulärer Arbeitstag, so dass gegen eine Unterweisung an einem Samstag arbeitsschutzrechtlich grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Zu prüfen wäre, ob der Samstag ggf. als Ausgleichstag für an anderen Werktagen über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeiten benötigt wird und dadurch die Samstagsarbeit eingeschränkt ist.


Ansonsten ist arbeitsrechtlich (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) zu klären, ob Samstagsarbeit möglich ist. Dieses gilt auch für die Vergütung der Samstagsarbeit. Auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß § 87 Betriebsverfassungsgesetz weisen wir hin.


Bei Tankgutscheinen sind ggf. steuerrechtliche Aspekte zu beachten.

Wir empfehlen, eine entsprechende Fragestellung direkt an im Arbeitsrecht (z.B. Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht) bzw. im Steuerrecht autorisierte Stellen zu richten.


Des weiteren bieten die Arbeitsgerichte teilweise kostenlose oder kostengünstige Sprechstunden zu arbeitsrechtlichen Fragen an. Darüber hinaus weisen wir auf das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hin.