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Die Fahrten fallen unter § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV und somit müssen die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das Nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten durch GPS-Aufzeichnungen ist nicht gesetzeskonform. Der freiwillige Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine Lösungsvariante, denn durch den Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine rechtskonforme Aufzeichnung der einzelnen ...
Stand: 08.05.2012
Dialog: 16169
Fahrzeuge dürfen nur in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr 4 b) Fahrpersonalverordnung). Bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger (zGG) bis 3,5 Tonnen gilt die genannte Regelung sogar ohne räumliche Begrenzung gemäß § 1 ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
ist jede 8 Stunden überschreitende Arbeitszeit an Werktagen und jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen, und zwar auch dann, wenn diese Arbeitszeit nur eine kurze Zeitspanne umfasst (vgl. z.B. Kommentar zum ArbZG Anzinger/Koberski; 2. Auflage, Rd-Nr. 11 zu § 16).Zu Frage 1:Nach der früheren gesetzlichen Regelung im Arbeitszeitgesetz von 1994 waren Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft keine Arbeitszeit ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
Regelung (§ 5 Abs. 2 ArbZG); darüber hinaus können Tarifverträge Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen innerhalb der Rufbereitschaft vorsehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG).In der Praxis finden sich sehr unterschiedliche Vergütungsstrukturen. Soweit die Vergütung nicht in Tarifverträgen festgelegt ist, gibt es häufig betrieblich geregelte Tages- oder Wochenpauschalen (ggf. differenziert ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043
Ihre Auslegung ist dahingehend richtig, dass die Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen ist. Die Arbeitszeit ist hier jeweils die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.§ 3 ArbZG stellt auf die werktägliche Arbeitszeit ab. Der Werktag beginnt z. B. nicht am Montag um 0:00 Uhr wie der Kalendertag, sondern ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
Nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind, sofern Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden, die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Diesbzgl. schreibt die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 6) vor, dass die Arbeitgeber, sofern es zur Vermeidung einer möglichen ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 17092
In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
von Arbeitsmitteln" hat weitere Regelungen zum Betreiben von Arbeitsmitteln zum Inhalt. Unter Kapitel 2.8 der Regel wird auf das Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb näher eingegangen. Nach der DGUV Vorschrift 54 gilt: "Winden, Hub- und Zuggeräte im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen ...
Stand: 08.03.2016
Dialog: 14545
zu 1) Aufgrund der Fragestellung ist davon auszugehen, dass der eingesetzte PKW zur Güterbeförderung ggf. mit einem Anhänger zum Einsatz kommt. Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt haben die Fahrpersonalverordnung - FPersV zu beachten. Die Verpflichtung zum Einbau eines EG ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
Rahmen abweichende Regelungen in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen werden. Ob und inwieweit derartige abweichende Regelungen existieren, sollte ggf. bei den Tarifvertragsparteien erfragt werden. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 14568
)Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. (§ 11 Abs. 1 ArbZG)Bei einer zulässigen Sonn- und Feiertagsarbeit ist es eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, ob ein Beschäftigter verpflichtet ist, Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten. Dieses hängt von den Regelungen des Arbeitsvertrages und/oder den anzuwendenden Tarifvereinbarungen ab. Auch die Vergütung (Sonn- und Feiertagszuschlag ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
- und Schichtarbeitnehmer gelten die besonderen Vorschriften des § 6 ArbZG.§ 6 Abs. 1 ArbZG lautet: Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.Einige wichtige arbeitswissenschaftliche Kriterien zur Schichtplangestaltung sind:Ungünstige Schichtfolgen vermeidenVorwärtswechsel der Schichten ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 42586
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Die Feiertage dürfen in dem beschriebenen Umfang "rausgearbeitet" werden. Regelungen des Arbeitszeitgesetzes stehen dem nicht entgegen. ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 1077
es sich beim Arbeitszeitgesetz um öffentliches Recht handelt, müssen die dort festgelegten Regelungen zum Schutze der Beschäftigten auch dann beachtet werden, wenn Beschäftigte auf einzelne Regelungen freiwillig verzichten würden.Die Regelungen sind nur im Rahmen der im Arbeitszeitgesetz beschriebenen Ausnahmen und Abweichungen möglich, z.B. lässt das ArbZG für bestimmte Branchen Änderungen in Lage und Dauer ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
561/2006).Durch die Anmeldung des ehemaligen Reisebusses als Sonderfahrzeug ist der Bus nicht mehr zur Personenbeförderung bestimmt.Das Fahrzeug kann daher der Ausnahme des Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe k der Verordnung 561/2006 zugeordnet werden, unter der "speziell ausgerüstete Projektfahrzeuge für mobile Projekte, die hauptsächlich im Stand zu Lehrzwecken dienen" gefasst werden.Die v.g ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
Grundsätzlich sind die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten unabhängig davon, ob der Pfortendienst von eigenen Arbeitnehmern oder von einem Arbeitnehmer einer Fremdfirma erbracht wird. Es ist ebenfalls unerheblich, ob die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Anwendung finden oder nicht. Lediglich durch abweichende tarifliche Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1691
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960
Regelungen zu der von Ihnen angesprochene Thematik sind im dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe" des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen:Gemäß § 9 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. Davon abweichend dürfen Arbeitnehmer mit bestimmten, unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn diese Arbeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
und im § 7 Fahrpersonalverordnung die Ausnahmen umgesetzt. Unter anderem ist im § 7 Abs. 1 Nr. 7 Fahrpersonalverordnung folgendes geregelt: Fahrzeuge (und hier sind auch die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,8 t uns 3,5 t eingeschlossen), die in einem Umkreis von 50 KM vom Standort des Fahrzeuges zur Beförderung von Material oder Ausrüstungen verwendet werden, die der Fahrer ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578