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Zu welcher Unfallverhütungsvorschrift gehört ein Kettenzug, der an einer Kranbahn hängt?

KomNet Dialog 14545

Stand: 08.03.2016

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

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Frage:

Zu welcher Unfallverhütungsvorschrift gehört ein Kettenzug, der an einer Kranbahn hängt?

Antwort:

Ein Kettenzug ist ein Hebezeug, bei dem als Tragmittel Rundstahlketten eingesetzt werden. Er dient zum Heben und Senken frei beweglicher Lasten. Die Hub-Bewegung kann dabei durch Handbetrieb, Druckluft oder einen Elektromotor erzeugt werden. Ein Kettenzug unterliegt neben der Betriebssicherheitsverordnung der DGUV Vorschrift 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte".

Die DGUV-Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" hat weitere Regelungen zum Betreiben von Arbeitsmitteln zum Inhalt. Unter Kapitel 2.8 der Regel wird auf das Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb näher eingegangen.

Nach der DGUV Vorschrift 54 gilt: "Winden, Hub- und Zuggeräte im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden und bei denen
1. Seile durch
– Trommeln,
– Treibscheiben,
– Spille,
– Klemmbacken oder von Hand über Rollen
bewegt werden,
2. Ketten durch
– Kettensterne,
– Kettennüsse,
– Kettenräder oder von Hand über Kettenräder oder Rollen
bewegt werden oder
3. Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke
bewegt werden
." (§ 2 Abs. 1)

In der Durchführungsanweisung zum § 2 Abs. 1 werden als Geräte explizit
"- Seil- und Kettenzüge (Flaschenzüge),
- Mehrzweckzüge mit Kette oder Seil,
- Elektro- und Druckluftzüge mit Seil, Kette oder Band,"
genannt.

Krane im Sinne der BGV D6 sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können. Demzufolge ist ein reiner Kettenzug kein Kran.

Hinweis: Die Prüfung von Kettenzügen hat nach der Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV zu erfolgen.

Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) wird unter http://publikationen.dguv.de/ angeboten.