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Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht üb ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
Die Fahrpersonalverordnung - FahrpersV gilt grundsätzlich für Fahrer 1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Pers ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der Nummer 4.8.1 folgendes zu Ersthelfern aus fremden Unternehmen nachzulesen:"Da nicht festgelegt ist, dass die im Unternehmen beschäftigten Versicherten die Ersthelfer stellen müssen, kann diese Aufgabe auch anderen anwesenden Personen übertragen werden. Werden mehrere Unternehmer in einer Betriebsstätte oder auf Baustellen tätig, k ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42345
Nein, eine zeitliche Mindestdauer für die Wertung bzw. Anerkennung eines Zeitabschnittes als Bereitschaftszeit gibt es nicht. Grundsätzlich eröffnet der § 21a Absatz 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Möglichkeit, Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht der Arbeitszeit zuzurechnen, wenn die Lage und Dauer der Bereitschaftszeiten dem Fahrer im Voraus, spätestens jedoch unmittelbar vor Beginn des jeweil ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
Ja es ist erlaubt, den Fahrtenschreiber während Fahrten auf dem Betriebsgelände auf "OUT" zu stellen.Die Einstellung kann in Anspruch genommen werden, um zu kennzeichnen, dass es sich um eine Fahrt handelt, welche von der Aufzeichnungspflicht befreit ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person (üblicherweise das Lagerpersonal), welche die Fahrt auf dem Betriebsgelände durchführt, weder vor noch ...
Stand: 22.07.2018
Dialog: 42366
Durch den Kraftfahrer sind grundsätzlich die zurückliegenden 28 Kalendertage sowie der laufende Tag nachweispflichtig, sprich im Rahmen einer Straßenverkehrskontrolle darzulegen [vgl. Art. 36 VO (EU) 165/2014].Die Form der Dokumentation bestimmt sich durch den vorangegangenen Einsatz sowie die hierbei verwendeten Fahrtenschreiber.Wird durch den Kraftfahrer ein Fahrezug gelenkt, welches unter den G ...
Stand: 14.07.2018
Dialog: 42356
Nein, die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer muss nicht mit der auf dem Führerschein übereinstimmen (siehe dazu auch entsprechende FAQ des Bundesamtes für Güterverkehr). ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 5595
In der Regel muss die Bewilligung vorher vorliegen.Ausnahmefälle können vorkommen, wenn z.B. der Antrag sehr kurzfristig eingeht, die Behörde überlastet ist und die Bewilligung nachreicht oder wenn der Sachverhalt dahingehend geklärt ist, dass die Sonntagsarbeit bewilligungsfähig wäre, sich aber erst im Verlauf des Samstages (wenn die Behörde nicht erreichbar ist) rausstellt, ob die Sonntagsarbeit ...
Stand: 05.06.2018
Dialog: 42310
Grundsätzlich ja. Der Fahrer ist verpflichtet, einen lückenlosen Nachweis über seine aktiven (bspw. Lenk- und Arbeitszeiten) und passiven Zeiten (bspw. Ruhezeiten, Krankheitszeiten) über den laufenden und die vorausgegangenen 28 Kalendertage mitzuführen. Als Nachweis für den Fahrer in Ihrem Beispiel gelten Aufzeichnungen durch Eintragungen auf der Fahrerkarte, Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtensc ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42296
Der Geltungsbereich ist in § 2 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt:§ 2 - Begriffsbestimmungen....(2) Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten....Nach herrschender Meinung ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages in persönlicher Abhängigkeit tätig wird und damit seine Arbeitsleistung im Ra ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 753
Nach § 2 Abs 5 der Fahrpersonalverordnung - FPersV gilt:"Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass alle Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers spätestens 90 Tage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 5778
Frage 1: Muss in einem als Werkstattwagen angemeldeter 5 Tonner ein EG-Kontrollgerät verbaut sein? Wie "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, (EWG) Nr. 3821/85 Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV))" unter Punkt 1.4 Werkstattwagen zu entnehmen ist, sind diese Fahrzeuge bei ordnungsgemäßer Verwendung ausgenommen. Somit ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
Entscheidend für die Abgrenzung „Baustelle – Instandhaltungstätigkeiten“ ist, ob mit den Tätigkeiten eine Änderung der baulichen Anlage verbunden ist.Eine Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung - BaustellV ist ein Ort, an dem eine oder mehrere bauliche Anlagen auf Veranlassung eines Bauherrn errichtet, geändert oder abgebrochen und die dazugehörigen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten durchg ...
Stand: 22.03.2018
Dialog: 5121
Die VO Nr. 3820/85/EWG wurde am 12.04.2007 durch die VO Nr. 561/2006/EG ersetzt.Die Regelung des Art. 4 Ziffer 11 VO Nr. 3820/85/EWG findet sich jetzt in Art. 3 Buchstabe g der VO Nr. 561/2006/EG: "Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die n ...
Stand: 13.03.2018
Dialog: 3996
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 der Verordnung ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit nic ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
Uns sind keine Vorschriften bekannt, die gelegentliche Schweißarbeiten auf einem Asphaltboden verbieten würden. Im Einzelfall muss dies jedoch der Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich entscheiden.Die Berufsgenossenschaften bieten auf der Seite www.dguv.de/publikationen unter dem Stichwort "Schweißen" umfangreiche Informationen an.Die Frage, ob bzw. i ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 26065
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Ruhezeiten sind dabei festgelegte Zeiten, in den Arbeitnehmer keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber unterworfen sind, die mindestens 11 Stunden dauern (Ausnahmen siehe ArbZG).Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- Im voraus feststehende Arbeit ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ni ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960
Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten für ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950