Ergebnisse 1 bis 20 von 47 Treffern
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Körperflüssigkeiten /-geweben) sind u. a. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" sowie die speziellere TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" anzuwenden.Danach müssen den Beschäftigten generell leicht erreichbare ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 6798
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen. Gem. Ziffer 3.2 der TRBA 213 muss die Gefährdungsbeurteilung fachkundig erfolgen. Regelungen zur erforderlichen Fachkunde enthält die TRBA 200 „Anforderungen an die Fachku ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 43565
Bzgl. dieser Fragestellung hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Technische Empfehlungen / Stellungnahmen verfasst. Diese sind im Internet abrufbar unter BAuA - Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) - Technische Empfehlungen zur Labortechnik - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Siehe Beschluss 13/2023 "Prozessvalidierung von Abfallinaktivierungsprozessen ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44082
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien.Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
und Arbeitsverfahren mit Aerosolbildung sind durch solche ohne oder mit geringerer Aerosolbildung zu ersetzen, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist; ist dies nicht möglich, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Exposition zu ergreifen.Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 25131
sind die Informationen der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) bei der konkreten Auswahl der Schutzmaßnahmen mit einzubeziehen.Dabei sollte insbesondere die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) als Hilfestellung genutzt werden. Hier sind insbesondere die Punkte 4.2.10 und 5.8 relevant.Hinweis:Auf ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 19576
Grundsätzlich Anforderungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der Biostoffverordnung (BioStoffV). Konkretisiert wird die BioStoffV durch die Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ist unter dem Punkt 2.2 festgelegt, dass unter grundlegenden Maßnahmen Hygienemaßnahmen ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6607
Unter Nr. 1.1 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) wird ersten Satz gesagt: "Diese TRBA findet Anwendung auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden." Unter Nr ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 42431
Der Begriff "unmittelbar" ist ein unbestimmter Rechtbegriff, somit gibt es auch keine allgemeingültige Aussage, welcher Zeitraum hiermit gemeint ist. Unserer Einschätzung nach, müssen die Instrumente erst nach Beendigung aller Tätigkeiten, in Ihrem Beispiel nach Beendigung der OP, in dem Abfallbehältnis gesammelt werden. ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 26635
Es besteht hier die Möglichkeit, diese nicht gezielten Tätigkeiten hilfsweise anhand der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) einzustufen und Schutzmaßnahmen analog festzulegen. Unter Nummer 3.4.2 Absatz 2 der TRBA 250 wir ausgeführt, dass "Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und nicht nur ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 3051
Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
- oder Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe zu vermeiden. (Abschnitt 2.5 der TRBA 250)Der Arbeitgeber hat nach § 8 Absatz 4 Nummer 4 der Biostoffverordnung zusätzlich Persönliche Schutzausrüstung (PSA), einschließlich Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, wenn bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung durch Infektionserreger auszuschließen oder hinreichend ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43792
Die TRBA 250 gilt für Arbeitsbereiche und Einrichtungen, in denen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen von Angehörigen der Fachberufe im Gesundheitswesen ausgeübt werden. Dazu zählen auch Tätigkeiten in Rettungswagen und Krankentransporten. Wenn nicht durch technische und/ oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass Verschleppungen von Biostoffen in den Fahrerraum ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 42637
, entsprechend der Schutzstufenzuordnung, geeignete räumliche Schutzstufenbereiche festzulegen und mit der Schutzstufenbezeichnung sowie mit dem Symbol für Biogefährdung nach Anhang I zu kennzeichnen.Weitere Informationen finden sich auch in der konkretisierenden Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" (TRBA 100). ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 3842
, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.Die Biostoffverordnung gilt somit auch für Tätigkeiten in Alten- und Pflegeheimen. Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier insbesondere die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" und die TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 633
Praxishilfestellungen veröffentlicht werden; vgl. hierzu beispielsweise die TRGS 401 in ihrer aktuellen Fassung vom 18.11.2022, u. a. mit der aktualisierten Definition zur Feuchtarbeit gemäß Ziffer 2(8).Hinweis:Die Technischen Regeln für Biostoffe (TRBA) sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) finden sich auf der Seite der BAuA. ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43648
Alle Blutentnahmen unterliegen grundsätzlich den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) i.V. mit den entsprechenden Technischen Regeln (z. B. TRBA 100, TRBA 250). Für alle Blutentnahmen gelten die Anforderungen des § 11 BiostoffV bezüglich der Verwendung von Sicherheitsinstrumenten. Auf die Verwendung von Sicherheitsgeräten kann nur verzichtet werden, wenn eine Infektionsgefährdung beim ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 43100
Die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten, die mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 infiziert sind, entsprechen Tätigkeiten der Schutzstufe 4. Diese müssen grundsätzlich in einem Behandlungszentrum (Sonderisolierstation) der Schutzstufe 4 erfolgen.Welche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Schutzstufe 4 zu ergreifen sind, ist dem Anhang 1 der Technischen Regeln für Biostoffe ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 22395
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 5427
Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 und 2 zu rechnen, wobei die biologischen Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 überwiegen und keine besondere Gefährdung zu erwarten ist, also Maßnahmen der Schutzstufe 1 ausreichen. Allgemeine Hygienemaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die der Schutzstufe 1 zuzuordnen sind, sind in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 500 "Allgemeine ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3960