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Sind stoffbezogene Oberflächen von Fahrersitz und Beifahrersitz (herkömmlicher Serien-Kfz-Sitz) von Krankenkraftwagen bzw. Notarzteinsatzfahrzeugen "leicht zu reinigende Oberflächen" im Sinne 4.1.4 "Oberflächen" der TRBA 250?
KomNet Dialog 42637
Stand: 17.03.2019
Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (6.1) > Sonstiges (6.1.3)
Frage:
Sind stoffbezogene Oberflächen von Fahrersitz und Beifahrersitz (herkömmlicher Serien-Kfz-Sitz) von Krankenkraftwagen (KTW, RTW etc.) bzw. Notarzteinsatzfahrzeugen "leicht zu reinigende Oberflächen" im Sinne 4.1.4 "Oberflächen" der TRBA 250?
Antwort:
Die TRBA 250 gilt für Arbeitsbereiche und Einrichtungen, in denen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen von Angehörigen der Fachberufe im Gesundheitswesen ausgeübt werden. Dazu zählen auch Tätigkeiten in Rettungswagen und Krankentransporten. Wenn nicht durch technische und/ oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass Verschleppungen von Biostoffen in den Fahrerraum ausgeschlossen sind, gelten die Anforderungen an Oberflächen nach Ziffer 4.1.4 auch für den Fahrerraum der Kranken- und Rettungsfahrzeuge.
Die erforderlichen Maßnahmen hat der Arbeitgeber im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und umzusetzen.