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In einem Krematorium werden die Verstorbenen vor der Verbrennung noch ein letztes Mal von einem Arzt begutachtet. Welche PSA ist vom Arzt bei dieser Tätigkeit zu benutzen. Insbesondere welche Art Atemschutz?

KomNet Dialog 19576

Stand: 05.03.2024

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Persönliche Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

In einem Krematorium werden die Verstorbenen vor der Verbrennung noch ein letztes Mal von einem Arzt begutachtet. Zu diesem Zweck wird die Leiche vor dem Arzt aufgerichtet. Dabei entweicht häufiger noch Luft aus der Körperhöhle, auch können Flüssigkeiten austreten (aus der Mundhöhle oder aus Blasen am Körper). Welche PSA ist vom Arzt bei dieser Tätigkeit zu benutzen. Insbesondere welche Art Atemschutz?

Antwort:

Die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen - in dem von Ihnen beschriebenen Fall auf der Grundlage der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV).

Um in diesem Rahmen das erforderliche Schutzniveau zu ermitteln, ist die vorliegende Schutzstufe zu ermitteln.


In die Gefährdungsbeurteilung sind die Informationen der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) bei der konkreten Auswahl der Schutzmaßnahmen mit einzubeziehen.

Dabei sollte insbesondere die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) als Hilfestellung genutzt werden. Hier sind insbesondere die Punkte 4.2.10 und 5.8 relevant.


Hinweis:

Auf die Broschüre "Sicheres Arbeiten in Krematorien und beim Umgang mit Verstorbenen" der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) möchten wir hinweisen.