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Wie muss die Waschgelegeheit in Praxen, in denen mit Körperflüssigkeiten/-geweben umgegangen wird, ausgeführt werden?

KomNet Dialog 6798

Stand: 05.03.2024

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

Nach den geltenden Richtlinien müssen in Räumen, in denen mit Körperflüssigkeiten/-geweben umgegangen wird, fließendes kaltes und warmes Wasser vorhanden sein und die Wasserhähne müssen leicht zu bedienen sein. Wir haben in allen Praxisräumen nur eine Kaltwasserleitung als Zufuhr, daher sind überall `Untertischgeräte` installiert, damit auch warmes Wasser zur Verfügung steht. Dadurch entsteht zwangsläufig ein sogenanntes `Niedrigdrucksystem`, dass nicht alle Wasserhähne zuläßt, wie mir der Installateur erklärte, bzw. die mit irgendeinem technischen Zusatz ausgerüstet sein müssen. Außerdem weiß er nicht, was mit leicht zu bedienenden Wasserhähnen gemeint ist. Könnten Sie mir für die oben genannte Situation eine technische Lösung sagen, die auch den geltenden Richtlinien entspricht. Wie müssen die Wasserhähne aussehen oder noch besser, gibt es bei Ihnen eine Liste von Wasserhähnen mit Bezugslieferanten, die sich gut bewährt haben für oben geschilderte Praxissituation?

Antwort:

Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Körperflüssigkeiten /-geweben) sind u. a. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" sowie die speziellere TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" anzuwenden.


Danach müssen den Beschäftigten generell leicht erreichbare Händewaschplätze mit fließendem warmem und kaltem Wasser, Direktspender für Händedesinfektionsmittel, hautschonende Waschmittel, geeignete Hautschutz- und -pflegemittel und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt werden (Punkt 4.1.1 Absatz 1 TRBA 250). Die Handwaschbecken sind mit Armaturen auszustatten, welche ohne Handberührungen bedienbar sind. Geeignet sind z. B. haushaltsübliche Einhebelmischbatterien mit verlängertem Hebel, die mit dem Handgelenk bedienbar sind, oder selbstschließende Waschtisch-Armaturen (Druckknopf). Auf den Vorrang der Desinfektion vor der Reinigung wird hingewiesen, siehe Punkt 4.1.2.


Hinweis:

Auf die Informationen des Robert-Koch-Institut zum Thema "Händehygiene" möchten wir hinweisen.