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Muss ein Veterinärmediziner (Tierarzt) "sichere Instrumente" einsetzen, wie es z. B. von Humanmedizinern verlangt wird?

KomNet Dialog 42431

Stand: 31.01.2024

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Technische Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

Muss ein Veterinärmediziner (Tierarzt) "sichere Instrumente" einsetzen, wie es z.B. von Humanmedizinern verlangt wird? Laut der TRBA 250 Abs. 1.1 wird ja "die berufliche Arbeit mit Menschen, Produkten, Gegenständen oder Materialien" inkludiert, bei welcher "Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte in Kontakt kommen können" (Gegenstände sind ja z.B. Haustiere). Dahin gegen besagt die TRBA 260 Veterinärmedizin 4.2.5, dass bei durch Blut übertragbare Erreger zu prüfen sei, ob Instrumente mit Sicherheitsmechanismen (Sicherheitsgeräte) verwendet werden können. Also müssen "sicher Instrumente" verwendet werden oder muss nur geprüft werden, ob man welche einsetzen kann? Ich meine ok, wenn es keine sicheren Kanülen gibt, die für ein Elefanten scharf genug sind oder klein genug, um einem Hamster Blut abzunehmen verstehe ich das ja.

Antwort:

Unter Nr. 1.1 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) wird ersten Satz gesagt: "Diese TRBA findet Anwendung auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden." Unter Nr. 1.3 werden beispielhaft Arbeitsbereiche und Einrichtungen genannt, in denen die unter 1.1 genannten Tätigkeiten stattfinden können. Hieraus und aus der Tatsache, dass eine separate TRBA 260 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Veterinärmedizin und bei vergleichbaren Tätigkeiten" erstellt wurde, ergibt sich, dass Tätigkeiten in der Veterinärmedizin nicht unter die TRBA 250 fallen. 


Als Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Stichverletzungen in der Veterinärmedizin gelten daher die Ausführungen unter Nr. 4.2.5 der TRBS 260 (und nicht die Ausführungen der TRBA 250):

"Spielen durch Blut übertragbare Erreger eine Rolle (z.B. bei Affen) ist zu prüfen, ob Instrumente mit Sicherheitsmechanismen (Sicherheitsgeräte) verwendet werden können. Gibt es keine technischen Möglichkeiten, sind entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen."